Gewässerbenutzung anzeigen / genehmigen lassen
Wasserrechtliche Erlaubnis für Einleitungen, Entnahmen oder bauliche Anlagen an oberirdischen Gewässern oder im Grundwasser.
So gehen Sie vor
- 1
Antrag bei der unteren Wasserbehörde stellen
Mit Beschreibung von Art, Umfang und Dauer der Gewässerbenutzung.
- 2
Fachliche Prüfung
Ggf. Beteiligung weiterer Fachbehörden (Naturschutz, Gesundheitsamt).
- 3
Erlaubnis oder Bewilligung erhalten
Meist befristet und mit Nebenbestimmungen versehen.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 2 Monate
Offiziell: max. ca. 3 Monate
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Maßnahme vor Erlaubniserteilung begonnen
- • Hydrogeologisches Gutachten fehlt bei größeren Vorhaben
Häufige Ablehnungsgründe
- • Beeinträchtigung des Wasserhaushalts oder Dritter
- • Fehlende wasserrechtliche Unterlagen
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Grundstückseigentümer und Unternehmen, die Wasser entnehmen, einleiten oder Gewässer baulich verändern wollen.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 2 Monate
Erfolgsquote
ca. 75.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Maßnahme vor Erlaubniserteilung begonnen
- •Hydrogeologisches Gutachten fehlt bei größeren Vorhaben
Häufige Ablehnungsgründe
- •Beeinträchtigung des Wasserhaushalts oder Dritter
- •Fehlende wasserrechtliche Unterlagen
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.