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Sonstiges

Gewässerbenutzung anzeigen / genehmigen lassen

Wasserrechtliche Erlaubnis für Einleitungen, Entnahmen oder bauliche Anlagen an oberirdischen Gewässern oder im Grundwasser.

Bearbeitung: ca. 2 Monate
Erfolgsquote: 75.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Antrag bei der unteren Wasserbehörde stellen

    Mit Beschreibung von Art, Umfang und Dauer der Gewässerbenutzung.

  2. 2

    Fachliche Prüfung

    Ggf. Beteiligung weiterer Fachbehörden (Naturschutz, Gesundheitsamt).

  3. 3

    Erlaubnis oder Bewilligung erhalten

    Meist befristet und mit Nebenbestimmungen versehen.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 2 Monate

Offiziell: max. ca. 3 Monate

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • Maßnahme vor Erlaubniserteilung begonnen
  • Hydrogeologisches Gutachten fehlt bei größeren Vorhaben

Häufige Ablehnungsgründe

  • Beeinträchtigung des Wasserhaushalts oder Dritter
  • Fehlende wasserrechtliche Unterlagen

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Grundstückseigentümer und Unternehmen, die Wasser entnehmen, einleiten oder Gewässer baulich verändern wollen.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 2 Monate

Erfolgsquote

ca. 75.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Maßnahme vor Erlaubniserteilung begonnen
  • Hydrogeologisches Gutachten fehlt bei größeren Vorhaben

Häufige Ablehnungsgründe

  • Beeinträchtigung des Wasserhaushalts oder Dritter
  • Fehlende wasserrechtliche Unterlagen

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

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