Gewerbesteuer-Zerlegung beantragen
Antrag auf Zerlegung des Gewerbesteuer-Messbetrags bei Unternehmen, die in mehreren Gemeinden tätig sind.
So gehen Sie vor
- 1
Zerlegerklärung beim Finanzamt einreichen
Mit Aufteilung der Arbeitslöhne auf die Betriebsstätten (Zerlegungsmaßstab).
- 2
Prüfung durch das Finanzamt
Festsetzung des Zerlegungsbeschlusses.
- 3
Zerlegungsbescheid
Anteilige Zuweisung des Messbetrags an die beteiligten Gemeinden.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 2 Monate
Offiziell: max. ca. 2 Monate
Online-Antrag
Online möglich – beim zuständigen Amt
Häufige Fehler
- • Arbeitslöhne der Betriebsstätten nicht korrekt aufgeteilt
- • Zerlegerklärung nicht fristgerecht abgegeben
Häufige Ablehnungsgründe
- • Keine eigenständige Betriebsstätte in der anderen Gemeinde nachgewiesen
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Unternehmen mit Betriebsstätten in mehreren Gemeinden (§§ 28 ff. GewStG).
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 2 Monate
Erfolgsquote
ca. 88.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Arbeitslöhne der Betriebsstätten nicht korrekt aufgeteilt
- •Zerlegerklärung nicht fristgerecht abgegeben
Häufige Ablehnungsgründe
- •Keine eigenständige Betriebsstätte in der anderen Gemeinde nachgewiesen
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.