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Steuern & Abgaben

Gewerbesteuer-Zerlegung beantragen

Antrag auf Zerlegung des Gewerbesteuer-Messbetrags bei Unternehmen, die in mehreren Gemeinden tätig sind.

Bearbeitung: ca. 2 Monate
Online-Antrag möglichErfolgsquote: 88.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Zerlegerklärung beim Finanzamt einreichen

    Mit Aufteilung der Arbeitslöhne auf die Betriebsstätten (Zerlegungsmaßstab).

  2. 2

    Prüfung durch das Finanzamt

    Festsetzung des Zerlegungsbeschlusses.

  3. 3

    Zerlegungsbescheid

    Anteilige Zuweisung des Messbetrags an die beteiligten Gemeinden.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 2 Monate

Offiziell: max. ca. 2 Monate

Online-Antrag

Online möglich – beim zuständigen Amt

Häufige Fehler

  • Arbeitslöhne der Betriebsstätten nicht korrekt aufgeteilt
  • Zerlegerklärung nicht fristgerecht abgegeben

Häufige Ablehnungsgründe

  • Keine eigenständige Betriebsstätte in der anderen Gemeinde nachgewiesen

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Unternehmen mit Betriebsstätten in mehreren Gemeinden (§§ 28 ff. GewStG).

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 2 Monate

Erfolgsquote

ca. 88.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Arbeitslöhne der Betriebsstätten nicht korrekt aufgeteilt
  • Zerlegerklärung nicht fristgerecht abgegeben

Häufige Ablehnungsgründe

  • Keine eigenständige Betriebsstätte in der anderen Gemeinde nachgewiesen

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

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