Grabsteinaufstellung genehmigen lassen
Genehmigung der Friedhofsverwaltung für die Aufstellung oder Änderung eines Grabsteins gemäß der Friedhofssatzung.
So gehen Sie vor
- 1
Entwurf einreichen
Skizze oder Foto des geplanten Grabsteins mit Maßen beim Friedhofsamt.
- 2
Prüfung gemäß Friedhofssatzung
Friedhofsverwaltung prüft Größe, Material und Standsicherheitsanforderungen.
- 3
Genehmigung erhalten und Stein aufstellen lassen
Aufstellung durch Steinmetz, Standsicherheitsnachweis nach Aufstellung.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 1 Wochen
Offiziell: max. ca. 2 Wochen
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Stein ohne Genehmigung aufgestellt
- • Material (z. B. Tropenholz) entspricht nicht Umweltauflagen der Friedhofssatzung
Häufige Ablehnungsgründe
- • Stein entspricht nicht der Friedhofssatzung (z. B. Größe, Material)
- • Standsicherheit nicht gewährleistet
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Grabnutzungsberechtigte, die einen Grabstein aufstellen oder ersetzen möchten.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 1 Wochen
Erfolgsquote
ca. 88.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Stein ohne Genehmigung aufgestellt
- •Material (z. B. Tropenholz) entspricht nicht Umweltauflagen der Friedhofssatzung
Häufige Ablehnungsgründe
- •Stein entspricht nicht der Friedhofssatzung (z. B. Größe, Material)
- •Standsicherheit nicht gewährleistet
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.