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Sonstiges

Grabsteinaufstellung genehmigen lassen

Genehmigung der Friedhofsverwaltung für die Aufstellung oder Änderung eines Grabsteins gemäß der Friedhofssatzung.

Bearbeitung: ca. 1 Wochen
Erfolgsquote: 88.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Entwurf einreichen

    Skizze oder Foto des geplanten Grabsteins mit Maßen beim Friedhofsamt.

  2. 2

    Prüfung gemäß Friedhofssatzung

    Friedhofsverwaltung prüft Größe, Material und Standsicherheitsanforderungen.

  3. 3

    Genehmigung erhalten und Stein aufstellen lassen

    Aufstellung durch Steinmetz, Standsicherheitsnachweis nach Aufstellung.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 1 Wochen

Offiziell: max. ca. 2 Wochen

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • Stein ohne Genehmigung aufgestellt
  • Material (z. B. Tropenholz) entspricht nicht Umweltauflagen der Friedhofssatzung

Häufige Ablehnungsgründe

  • Stein entspricht nicht der Friedhofssatzung (z. B. Größe, Material)
  • Standsicherheit nicht gewährleistet

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Grabnutzungsberechtigte, die einen Grabstein aufstellen oder ersetzen möchten.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 1 Wochen

Erfolgsquote

ca. 88.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Stein ohne Genehmigung aufgestellt
  • Material (z. B. Tropenholz) entspricht nicht Umweltauflagen der Friedhofssatzung

Häufige Ablehnungsgründe

  • Stein entspricht nicht der Friedhofssatzung (z. B. Größe, Material)
  • Standsicherheit nicht gewährleistet

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

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