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Wohnen

Grenzvermessung beantragen

Amtliche Feststellung und Kennzeichnung der Grundstücksgrenzen durch das Vermessungsamt oder einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur.

Bearbeitung: ca. 2 Monate
Erfolgsquote: 95.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Vermessungsstelle beauftragen

    Vermessungsamt oder Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI).

  2. 2

    Vor-Ort-Termin mit Nachbarn

    Grenzfeststellung erfolgt im Beisein der Anlieger.

  3. 3

    Grenzniederschrift und Aktualisierung des Katasters

    Ergebnis wird im Liegenschaftskataster übernommen.

Benötigte Unterlagen

  • Aktueller Katasterauszug

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 2 Monate

Offiziell: max. ca. 2 Monate

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • Nachbarn nicht über den Vermessungstermin informiert
  • Alte Grenzzeichen vor der Vermessung entfernt

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Grundstückseigentümer, z. B. bei Grenzstreitigkeiten, Neubau an der Grundstücksgrenze oder Grundstücksteilung.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 2 Monate

Erfolgsquote

ca. 95.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Nachbarn nicht über den Vermessungstermin informiert
  • Alte Grenzzeichen vor der Vermessung entfernt

Häufige Ablehnungsgründe

    Alternativen

    • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
    • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

    Bei Ablehnung

    Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

    Fragen & Antworten

    Wer trägt die Kosten der Grenzvermessung?

    In der Regel der Antragsteller; bei gemeinsamem Interesse können die Kosten zwischen den Nachbarn aufgeteilt werden.

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