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Gewerbe & Selbständigkeit

Gründungszuschuss beantragen

Förderung für Arbeitslose, die eine selbständige Tätigkeit aufnehmen (§ 93 SGB III): Zuschuss zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Absicherung.

Bearbeitung: ca. 2 Wochen
Erfolgsquote: 65.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Businessplan erstellen und von fachkundiger Stelle bestätigen lassen

    IHK, HWK, Steuerberater oder Gründungsberatung.

  2. 2

    Antrag bei der Arbeitsagentur stellen

    Vor Aufnahme der Selbständigkeit.

  3. 3

    Förderung für 6 Monate

    Höhe des zuletzt gezahlten Arbeitslosengelds plus 300 €/Monat.

Benötigte Unterlagen

  • Businessplan mit TragfähigkeitsbescheinigungPflicht

    Von einer fachkundigen Stelle (z. B. IHK) bestätigter Businessplan.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 2 Wochen

Offiziell: max. ca. 3 Wochen

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • Antrag nach Gründung gestellt (muss vor Gründung beantragt werden)
  • Businessplan nicht von fachkundiger Stelle bestätigt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Restanspruch Arbeitslosengeld unter 150 Tagen
  • Tragfähigkeit des Businessplans nicht belegt

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Personen, die Arbeitslosengeld I beziehen und eine Selbständigkeit gründen.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 2 Wochen

Erfolgsquote

ca. 65.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Antrag nach Gründung gestellt (muss vor Gründung beantragt werden)
  • Businessplan nicht von fachkundiger Stelle bestätigt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Restanspruch Arbeitslosengeld unter 150 Tagen
  • Tragfähigkeit des Businessplans nicht belegt

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

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