Grundbuchberichtigung nach Erbfall beantragen
Berichtigung des Grundbuchs nach Erbfall – innerhalb von 2 Jahren nach dem Erbfall gebührenfrei. Notar leitet Antrag über das Nachlassgericht weiter.
So gehen Sie vor
- 1
Erbschein oder notarielles Testament beschaffen
Als Nachweis der Erbenstellung.
- 2
Notar beauftragen oder direkt beim Grundbuchamt beantragen
Notar kann Antrag vorbereiten und einreichen.
- 3
Eintragung abwarten
Grundbuchamt prüft und trägt die Änderung ein.
Benötigte Unterlagen
- Erbschein oder notariell beglaubigtes TestamentPflicht
- Ggf. Erbschaftsteuerbescheid
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 1 Monate
Offiziell: max. ca. 1 Monate
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • 2-Jahres-Frist für gebührenfreie Berichtigung verpasst
- • Erbschaftssteuer-Freibetrag nicht berücksichtigt
Häufige Ablehnungsgründe
- • Erbnachweis nicht ausreichend (kein Erbschein oder notarielles Testament)
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Erben, die als neue Eigentümer eines Grundstücks oder einer Immobilie ins Grundbuch eingetragen werden müssen.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 1 Monate
Erfolgsquote
ca. 90.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •2-Jahres-Frist für gebührenfreie Berichtigung verpasst
- •Erbschaftssteuer-Freibetrag nicht berücksichtigt
Häufige Ablehnungsgründe
- •Erbnachweis nicht ausreichend (kein Erbschein oder notarielles Testament)
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.
Fragen & Antworten
Was kostet die Grundbuchberichtigung nach Erbfall?▼
Innerhalb von 2 Jahren nach dem Erbfall ist die Eintragungsgebühr erlassen.