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Bauen & Wohnen

Grundbuchberichtigung nach Erbfall beantragen

Berichtigung des Grundbuchs nach Erbfall – innerhalb von 2 Jahren nach dem Erbfall gebührenfrei. Notar leitet Antrag über das Nachlassgericht weiter.

Bearbeitung: ca. 1 Monate
Erfolgsquote: 90.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Erbschein oder notarielles Testament beschaffen

    Als Nachweis der Erbenstellung.

  2. 2

    Notar beauftragen oder direkt beim Grundbuchamt beantragen

    Notar kann Antrag vorbereiten und einreichen.

  3. 3

    Eintragung abwarten

    Grundbuchamt prüft und trägt die Änderung ein.

Benötigte Unterlagen

  • Erbschein oder notariell beglaubigtes TestamentPflicht
  • Ggf. Erbschaftsteuerbescheid

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 1 Monate

Offiziell: max. ca. 1 Monate

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • 2-Jahres-Frist für gebührenfreie Berichtigung verpasst
  • Erbschaftssteuer-Freibetrag nicht berücksichtigt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Erbnachweis nicht ausreichend (kein Erbschein oder notarielles Testament)

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Erben, die als neue Eigentümer eines Grundstücks oder einer Immobilie ins Grundbuch eingetragen werden müssen.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 1 Monate

Erfolgsquote

ca. 90.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • 2-Jahres-Frist für gebührenfreie Berichtigung verpasst
  • Erbschaftssteuer-Freibetrag nicht berücksichtigt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Erbnachweis nicht ausreichend (kein Erbschein oder notarielles Testament)

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.

Fragen & Antworten

Was kostet die Grundbuchberichtigung nach Erbfall?

Innerhalb von 2 Jahren nach dem Erbfall ist die Eintragungsgebühr erlassen.

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