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Grundbuchauszug beantragen

Auszug aus dem Grundbuch beim Amtsgericht, der Eigentümer, Lasten und Rechte an einem Grundstück ausweist.

Bearbeitung: ca. 1 Wochen
Online-Antrag möglichErfolgsquote: 95.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Grundbuchamt ermitteln

    Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt.

  2. 2

    Antrag stellen

    Schriftlich oder online unter Angabe von Flur, Flurstück oder Adresse.

  3. 3

    Auszug erhalten

    Einfacher oder beglaubigter Auszug gegen Gebühr (ca. 10–20 €).

Benötigte Unterlagen

  • Nachweis des berechtigten InteressesPflichtOft vergessen

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 1 Wochen

Offiziell: max. ca. 2 Wochen

Online-Antrag

Online möglich – beim zuständigen Amt

Häufige Fehler

  • Berechtigtes Interesse nicht dargelegt
  • Flurstücksbezeichnung fehlt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Berechtigtes Interesse nicht nachgewiesen

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Eigentümer sowie Personen mit berechtigtem Interesse (z. B. Notare, Banken, Erben, Käufer).

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 1 Wochen

Erfolgsquote

ca. 95.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Berechtigtes Interesse nicht dargelegt
  • Flurstücksbezeichnung fehlt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Berechtigtes Interesse nicht nachgewiesen

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.

Fragen & Antworten

Wer darf einen Grundbuchauszug einsehen?

Nur Personen mit berechtigtem Interesse, z. B. Eigentümer, Erben, Notare oder Gläubiger mit Nachweis.

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