Grundbuchauszug beantragen
Auszug aus dem Grundbuch beim Amtsgericht, der Eigentümer, Lasten und Rechte an einem Grundstück ausweist.
So gehen Sie vor
- 1
Grundbuchamt ermitteln
Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt.
- 2
Antrag stellen
Schriftlich oder online unter Angabe von Flur, Flurstück oder Adresse.
- 3
Auszug erhalten
Einfacher oder beglaubigter Auszug gegen Gebühr (ca. 10–20 €).
Benötigte Unterlagen
- Nachweis des berechtigten InteressesPflichtOft vergessen
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 1 Wochen
Offiziell: max. ca. 2 Wochen
Online-Antrag
Online möglich – beim zuständigen Amt
Häufige Fehler
- • Berechtigtes Interesse nicht dargelegt
- • Flurstücksbezeichnung fehlt
Häufige Ablehnungsgründe
- • Berechtigtes Interesse nicht nachgewiesen
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Eigentümer sowie Personen mit berechtigtem Interesse (z. B. Notare, Banken, Erben, Käufer).
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 1 Wochen
Erfolgsquote
ca. 95.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Berechtigtes Interesse nicht dargelegt
- •Flurstücksbezeichnung fehlt
Häufige Ablehnungsgründe
- •Berechtigtes Interesse nicht nachgewiesen
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.
Fragen & Antworten
Wer darf einen Grundbuchauszug einsehen?▼
Nur Personen mit berechtigtem Interesse, z. B. Eigentümer, Erben, Notare oder Gläubiger mit Nachweis.