Grundsicherung im Alter beantragen
Existenzsichernde Leistung nach §§ 41–46b SGB XII für Personen ab Erreichen der Regelaltersgrenze mit unzureichendem Einkommen.
So gehen Sie vor
- 1
Antrag beim Sozialamt am Wohnort stellen
Persönlich oder schriftlich, möglichst sofort bei Kenntnis der Bedürftigkeit.
- 2
Einkommens- und Vermögensnachweise einreichen
Rentenbescheid, Kontoauszüge, Mietvertrag.
- 3
Bewilligungsbescheid und monatliche Auszahlung
Rückwirkend ab Antragstellung, Überprüfung jährlich.
Benötigte Unterlagen
- RentenbescheidPflicht
Nachweis der Rentenhöhe als Haupteinkommensquelle.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 3 Wochen
Offiziell: max. ca. 1 Monate
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Verwertbares Vermögen nicht angegeben
- • Antrag erst nach längerem Zuwarten gestellt (keine Rückwirkung)
Häufige Ablehnungsgründe
- • Vermögen übersteigt den Schonbetrag
- • Unterhaltspflichtige Kinder mit ausreichendem Einkommen
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Personen im Rentenalter, deren Einkommen (Rente, Vermögen) den soziokulturellen Mindestbedarf nicht deckt.
Einkommensgrenze
Bedarf orientiert sich am Regelbedarf der Sozialhilfe zuzüglich Kosten der Unterkunft.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 3 Wochen
Erfolgsquote
ca. 80.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Verwertbares Vermögen nicht angegeben
- •Antrag erst nach längerem Zuwarten gestellt (keine Rückwirkung)
Häufige Ablehnungsgründe
- •Vermögen übersteigt den Schonbetrag
- •Unterhaltspflichtige Kinder mit ausreichendem Einkommen
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.