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Sozialleistungen

Grundsicherung im Alter beantragen

Existenzsichernde Leistung nach §§ 41–46b SGB XII für Personen ab Erreichen der Regelaltersgrenze mit unzureichendem Einkommen.

Bearbeitung: ca. 3 Wochen
Erfolgsquote: 80.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Antrag beim Sozialamt am Wohnort stellen

    Persönlich oder schriftlich, möglichst sofort bei Kenntnis der Bedürftigkeit.

  2. 2

    Einkommens- und Vermögensnachweise einreichen

    Rentenbescheid, Kontoauszüge, Mietvertrag.

  3. 3

    Bewilligungsbescheid und monatliche Auszahlung

    Rückwirkend ab Antragstellung, Überprüfung jährlich.

Benötigte Unterlagen

  • RentenbescheidPflicht

    Nachweis der Rentenhöhe als Haupteinkommensquelle.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 3 Wochen

Offiziell: max. ca. 1 Monate

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • Verwertbares Vermögen nicht angegeben
  • Antrag erst nach längerem Zuwarten gestellt (keine Rückwirkung)

Häufige Ablehnungsgründe

  • Vermögen übersteigt den Schonbetrag
  • Unterhaltspflichtige Kinder mit ausreichendem Einkommen

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Personen im Rentenalter, deren Einkommen (Rente, Vermögen) den soziokulturellen Mindestbedarf nicht deckt.

Einkommensgrenze

Bedarf orientiert sich am Regelbedarf der Sozialhilfe zuzüglich Kosten der Unterkunft.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 3 Wochen

Erfolgsquote

ca. 80.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Verwertbares Vermögen nicht angegeben
  • Antrag erst nach längerem Zuwarten gestellt (keine Rückwirkung)

Häufige Ablehnungsgründe

  • Vermögen übersteigt den Schonbetrag
  • Unterhaltspflichtige Kinder mit ausreichendem Einkommen

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

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