Grundsicherung im Alter neu beantragen
Erstantrag auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41 ff. SGB XII) beim Sozialamt – für Personen ab Regelrentenalter oder dauerhaft voll Erwerbsgeminderte.
So gehen Sie vor
- 1
Antrag beim Sozialamt stellen
Formular beim Sozialamt des Wohnortlandkreises.
- 2
Bedarf berechnen lassen
Sachbearbeiter ermittelt Regelbedarf, KdU und anrechenbare Einkommen.
- 3
Bewilligungsbescheid abwarten
Leistung gilt ab Antragsmonat.
Benötigte Unterlagen
- Rentenbescheid oder GdB-BescheidPflicht
- Kontoauszüge letzte 3 MonatePflichtOft vergessen
- Mietvertrag und NebenkostenabrechnungenPflicht
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 3 Wochen
Offiziell: max. ca. 1 Monate
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Antrag zu spät gestellt – keine Rückwirkung
- • Unterhaltsansprüche gegen Kinder nicht angegeben (Prüfung ab 100.000 € Jahreseinkommen)
Häufige Ablehnungsgründe
- • Einkommen übersteigt Bedarfssatz
- • Vorhandenes Vermögen über Schonvermögensgrenze
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Rentner und dauerhaft Erwerbsgeminderte mit Einkommen unter dem Soziokulturellen Existenzminimum.
Einkommensgrenze
Regelbedarf + angemessene Kosten der Unterkunft; Freibeträge für Renten und Erwerbseinkommen
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 3 Wochen
Erfolgsquote
ca. 82.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Antrag zu spät gestellt – keine Rückwirkung
- •Unterhaltsansprüche gegen Kinder nicht angegeben (Prüfung ab 100.000 € Jahreseinkommen)
Häufige Ablehnungsgründe
- •Einkommen übersteigt Bedarfssatz
- •Vorhandenes Vermögen über Schonvermögensgrenze
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Verwandte Leistungen
Fragen & Antworten
Können Kinder für die Grundsicherung ihrer Eltern herangezogen werden?▼
Nur wenn ihr Jahreseinkommen 100.000 € übersteigt.