StaatsNavigator
Sozialleistungen

Grundsicherung bei Erwerbsminderung beantragen

Bedarfsorientierte Sozialleistung für dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen ab 18 Jahren, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können.

Bearbeitung: ca. 1 Monate
Online-Antrag möglichErfolgsquote: 75.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Feststellung der dauerhaften vollen Erwerbsminderung

    Durch die Deutsche Rentenversicherung.

  2. 2

    Antrag beim Sozialamt stellen

    Mit Angaben zu Einkommen, Vermögen und Wohnsituation.

  3. 3

    Bewilligung der laufenden Leistung

    Regelsatz, Wohnkosten und Mehrbedarfe werden monatlich gezahlt.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 1 Monate

Offiziell: max. ca. 1 Monate

Online-Antrag

Online möglich – beim zuständigen Amt

Häufige Fehler

  • Feststellung der dauerhaften vollen Erwerbsminderung durch den Rentenversicherungsträger nicht abgewartet
  • Vermögen von Angehörigen unzutreffend angegeben (Unterhaltsrückgriff bei hohem Einkommen der Kinder ausgeschlossen)

Häufige Ablehnungsgründe

  • Volle Erwerbsminderung nicht auf Dauer festgestellt
  • Vorrangige Ansprüche (z. B. Erwerbsminderungsrente) nicht geklärt

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Personen ab 18 Jahren, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind und deren Einkommen/Vermögen den Bedarf nicht deckt.

Einkommensgrenze

Anrechnung von Einkommen und Vermögen oberhalb der Schonvermögensgrenze (i. d. R. 10.000 € pro Person).

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 1 Monate

Erfolgsquote

ca. 75.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Feststellung der dauerhaften vollen Erwerbsminderung durch den Rentenversicherungsträger nicht abgewartet
  • Vermögen von Angehörigen unzutreffend angegeben (Unterhaltsrückgriff bei hohem Einkommen der Kinder ausgeschlossen)

Häufige Ablehnungsgründe

  • Volle Erwerbsminderung nicht auf Dauer festgestellt
  • Vorrangige Ansprüche (z. B. Erwerbsminderungsrente) nicht geklärt

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

Verwandte Leistungen

Weiterlesen