Grundsicherung bei Erwerbsminderung beantragen
Bedarfsorientierte Sozialleistung für dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen ab 18 Jahren, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können.
So gehen Sie vor
- 1
Feststellung der dauerhaften vollen Erwerbsminderung
Durch die Deutsche Rentenversicherung.
- 2
Antrag beim Sozialamt stellen
Mit Angaben zu Einkommen, Vermögen und Wohnsituation.
- 3
Bewilligung der laufenden Leistung
Regelsatz, Wohnkosten und Mehrbedarfe werden monatlich gezahlt.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 1 Monate
Offiziell: max. ca. 1 Monate
Online-Antrag
Online möglich – beim zuständigen Amt
Häufige Fehler
- • Feststellung der dauerhaften vollen Erwerbsminderung durch den Rentenversicherungsträger nicht abgewartet
- • Vermögen von Angehörigen unzutreffend angegeben (Unterhaltsrückgriff bei hohem Einkommen der Kinder ausgeschlossen)
Häufige Ablehnungsgründe
- • Volle Erwerbsminderung nicht auf Dauer festgestellt
- • Vorrangige Ansprüche (z. B. Erwerbsminderungsrente) nicht geklärt
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Personen ab 18 Jahren, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind und deren Einkommen/Vermögen den Bedarf nicht deckt.
Einkommensgrenze
Anrechnung von Einkommen und Vermögen oberhalb der Schonvermögensgrenze (i. d. R. 10.000 € pro Person).
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 1 Monate
Erfolgsquote
ca. 75.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Feststellung der dauerhaften vollen Erwerbsminderung durch den Rentenversicherungsträger nicht abgewartet
- •Vermögen von Angehörigen unzutreffend angegeben (Unterhaltsrückgriff bei hohem Einkommen der Kinder ausgeschlossen)
Häufige Ablehnungsgründe
- •Volle Erwerbsminderung nicht auf Dauer festgestellt
- •Vorrangige Ansprüche (z. B. Erwerbsminderungsrente) nicht geklärt
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.