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Sozialleistungen

Grundsicherung im Alter beantragen

Bedarfsorientierte Sozialleistung für Menschen im Rentenalter oder bei dauerhafter voller Erwerbsminderung mit zu geringer Rente.

Bearbeitung: ca. 1 Monate
Online-Antrag möglichErfolgsquote: 85.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Antrag beim Sozialamt stellen

    Formular mit Angaben zu Einkommen, Vermögen und Wohnsituation.

  2. 2

    Nachweise einreichen

    Rentenbescheid, Kontoauszüge, Mietvertrag.

  3. 3

    Bewilligungsbescheid erhalten

    Leistung wird i. d. R. für 12 Monate bewilligt, danach Folgeantrag.

Benötigte Unterlagen

  • RentenbescheidPflicht
  • Kontoauszüge (3 Monate)PflichtOft vergessen
  • MietvertragPflicht

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 1 Monate

Offiziell: max. ca. 1 Monate

Online-Antrag

Online möglich – beim zuständigen Amt

Häufige Fehler

  • Vermögensnachweise unvollständig
  • Renteninformation fehlt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Vermögen über dem Schonvermögen
  • Unterhaltspflichtige Kinder mit hohem Einkommen (>100.000 €/Jahr)

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Personen ab Erreichen der Regelaltersgrenze oder dauerhaft voll erwerbsgemindert ab 18 Jahren mit unzureichendem Einkommen/Vermögen.

Einkommensgrenze

Einkommen und Vermögen unter dem sozialhilferechtlichen Bedarf (Regelsatz plus Wohnkosten); Schonvermögen 10.000 € pro Person.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 1 Monate

Erfolgsquote

ca. 85.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Vermögensnachweise unvollständig
  • Renteninformation fehlt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Vermögen über dem Schonvermögen
  • Unterhaltspflichtige Kinder mit hohem Einkommen (>100.000 €/Jahr)

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

Verwandte Leistungen

Fragen & Antworten

Müssen die eigenen Kinder für Grundsicherung im Alter aufkommen?

Nur wenn ihr Jahresbruttoeinkommen über 100.000 € liegt – in den allermeisten Fällen entfällt der Unterhaltsrückgriff.

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