Grundsicherung im Alter beantragen
Bedarfsorientierte Sozialleistung für Menschen im Rentenalter oder bei dauerhafter voller Erwerbsminderung mit zu geringer Rente.
So gehen Sie vor
- 1
Antrag beim Sozialamt stellen
Formular mit Angaben zu Einkommen, Vermögen und Wohnsituation.
- 2
Nachweise einreichen
Rentenbescheid, Kontoauszüge, Mietvertrag.
- 3
Bewilligungsbescheid erhalten
Leistung wird i. d. R. für 12 Monate bewilligt, danach Folgeantrag.
Benötigte Unterlagen
- RentenbescheidPflicht
- Kontoauszüge (3 Monate)PflichtOft vergessen
- MietvertragPflicht
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 1 Monate
Offiziell: max. ca. 1 Monate
Online-Antrag
Online möglich – beim zuständigen Amt
Häufige Fehler
- • Vermögensnachweise unvollständig
- • Renteninformation fehlt
Häufige Ablehnungsgründe
- • Vermögen über dem Schonvermögen
- • Unterhaltspflichtige Kinder mit hohem Einkommen (>100.000 €/Jahr)
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Personen ab Erreichen der Regelaltersgrenze oder dauerhaft voll erwerbsgemindert ab 18 Jahren mit unzureichendem Einkommen/Vermögen.
Einkommensgrenze
Einkommen und Vermögen unter dem sozialhilferechtlichen Bedarf (Regelsatz plus Wohnkosten); Schonvermögen 10.000 € pro Person.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 1 Monate
Erfolgsquote
ca. 85.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Vermögensnachweise unvollständig
- •Renteninformation fehlt
Häufige Ablehnungsgründe
- •Vermögen über dem Schonvermögen
- •Unterhaltspflichtige Kinder mit hohem Einkommen (>100.000 €/Jahr)
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Verwandte Leistungen
Fragen & Antworten
Müssen die eigenen Kinder für Grundsicherung im Alter aufkommen?▼
Nur wenn ihr Jahresbruttoeinkommen über 100.000 € liegt – in den allermeisten Fällen entfällt der Unterhaltsrückgriff.