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Steuern & Abgaben

Grundsteuer-Erlass beantragen

Erlass der Grundsteuer bei wesentlicher Ertragsminderung eines vermieteten Grundstücks, z. B. durch Leerstand ohne Verschulden (§ 33 GrStG).

Bearbeitung: ca. 1 Monate
Erfolgsquote: 55.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Antrag bis 31. März des Folgejahres beim Finanzamt stellen

    Für das Vorjahr, mit Nachweisen zum Leerstand und zu Vermietungsbemühungen.

  2. 2

    Nachweis der Ertragsminderung

    Mietverträge, Maklerbelege, Inserate zum Nachweis aktiver Vermietungsbemühungen.

  3. 3

    Erlassbescheid

    Bei mehr als 50 % Ertragsminderung: 25 % Erlass; bei mehr als 100 %: 50 % Erlass.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 1 Monate

Offiziell: max. ca. 1 Monate

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • Antrag nach dem 31. März des Folgejahres gestellt (Ausschlussfrist)
  • Nachweise für Vermietungsbemühungen fehlen

Häufige Ablehnungsgründe

  • Leerstand selbst verschuldet (zu hohe Miete verlangt)
  • Ertragsminderung unter 50 % des normalen Rohertrags

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Vermieter, deren vermietete Immobilien unverschuldet länger leer stehen oder durch Schäden nicht nutzbar waren.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 1 Monate

Erfolgsquote

ca. 55.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Antrag nach dem 31. März des Folgejahres gestellt (Ausschlussfrist)
  • Nachweise für Vermietungsbemühungen fehlen

Häufige Ablehnungsgründe

  • Leerstand selbst verschuldet (zu hohe Miete verlangt)
  • Ertragsminderung unter 50 % des normalen Rohertrags

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

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