Grundsteuer-Erlass beantragen
Erlass der Grundsteuer bei wesentlicher Ertragsminderung eines vermieteten Grundstücks, z. B. durch Leerstand ohne Verschulden (§ 33 GrStG).
So gehen Sie vor
- 1
Antrag bis 31. März des Folgejahres beim Finanzamt stellen
Für das Vorjahr, mit Nachweisen zum Leerstand und zu Vermietungsbemühungen.
- 2
Nachweis der Ertragsminderung
Mietverträge, Maklerbelege, Inserate zum Nachweis aktiver Vermietungsbemühungen.
- 3
Erlassbescheid
Bei mehr als 50 % Ertragsminderung: 25 % Erlass; bei mehr als 100 %: 50 % Erlass.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 1 Monate
Offiziell: max. ca. 1 Monate
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Antrag nach dem 31. März des Folgejahres gestellt (Ausschlussfrist)
- • Nachweise für Vermietungsbemühungen fehlen
Häufige Ablehnungsgründe
- • Leerstand selbst verschuldet (zu hohe Miete verlangt)
- • Ertragsminderung unter 50 % des normalen Rohertrags
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Vermieter, deren vermietete Immobilien unverschuldet länger leer stehen oder durch Schäden nicht nutzbar waren.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 1 Monate
Erfolgsquote
ca. 55.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Antrag nach dem 31. März des Folgejahres gestellt (Ausschlussfrist)
- •Nachweise für Vermietungsbemühungen fehlen
Häufige Ablehnungsgründe
- •Leerstand selbst verschuldet (zu hohe Miete verlangt)
- •Ertragsminderung unter 50 % des normalen Rohertrags
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.