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Gewerbe & Selbständigkeit

Handelsregistereintragung beantragen

Eintragung eines Unternehmens (GmbH, UG, AG, OHG, KG, e. K.) in das Handelsregister beim zuständigen Amtsgericht.

Bearbeitung: ca. 1 Wochen
Online-Antrag möglichErfolgsquote: 95.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags

    Für GmbH und AG zwingend erforderlich.

  2. 2

    Notar reicht Anmeldung beim Amtsgericht ein

    Elektronische Einreichung durch den Notar.

  3. 3

    Eintragung im Handelsregister

    Gesellschaft entsteht rechtlich mit Eintragung (bei GmbH/AG).

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 1 Wochen

Offiziell: max. ca. 2 Wochen

Online-Antrag

Online möglich – beim zuständigen Amt

Häufige Fehler

  • Anmeldung nicht notariell beglaubigt eingereicht
  • Gesellschaftsvertrag enthält unzulässige Klauseln

Häufige Ablehnungsgründe

  • Firmenname nicht unterscheidungskräftig oder irreführend
  • Notarielle Beurkundung fehlt oder fehlerhaft

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Gründer und Geschäftsführer von Kapital- und Personengesellschaften.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 1 Wochen

Erfolgsquote

ca. 95.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Anmeldung nicht notariell beglaubigt eingereicht
  • Gesellschaftsvertrag enthält unzulässige Klauseln

Häufige Ablehnungsgründe

  • Firmenname nicht unterscheidungskräftig oder irreführend
  • Notarielle Beurkundung fehlt oder fehlerhaft

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

Fragen & Antworten

Kann ich meine GmbH selbst ins Handelsregister eintragen?

Nein. Die Anmeldung muss notariell beglaubigt sein und wird vom Notar eingereicht.

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