Handelsregistereintragung beantragen
Eintragung eines Unternehmens (GmbH, UG, AG, OHG, KG, e. K.) in das Handelsregister beim zuständigen Amtsgericht.
So gehen Sie vor
- 1
Notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags
Für GmbH und AG zwingend erforderlich.
- 2
Notar reicht Anmeldung beim Amtsgericht ein
Elektronische Einreichung durch den Notar.
- 3
Eintragung im Handelsregister
Gesellschaft entsteht rechtlich mit Eintragung (bei GmbH/AG).
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 1 Wochen
Offiziell: max. ca. 2 Wochen
Online-Antrag
Online möglich – beim zuständigen Amt
Häufige Fehler
- • Anmeldung nicht notariell beglaubigt eingereicht
- • Gesellschaftsvertrag enthält unzulässige Klauseln
Häufige Ablehnungsgründe
- • Firmenname nicht unterscheidungskräftig oder irreführend
- • Notarielle Beurkundung fehlt oder fehlerhaft
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Gründer und Geschäftsführer von Kapital- und Personengesellschaften.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 1 Wochen
Erfolgsquote
ca. 95.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Anmeldung nicht notariell beglaubigt eingereicht
- •Gesellschaftsvertrag enthält unzulässige Klauseln
Häufige Ablehnungsgründe
- •Firmenname nicht unterscheidungskräftig oder irreführend
- •Notarielle Beurkundung fehlt oder fehlerhaft
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Fragen & Antworten
Kann ich meine GmbH selbst ins Handelsregister eintragen?▼
Nein. Die Anmeldung muss notariell beglaubigt sein und wird vom Notar eingereicht.