Handwerkskarte beantragen
Eintragung in die Handwerksrolle und Ausstellung der Handwerkskarte als Voraussetzung für die Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks.
So gehen Sie vor
- 1
Qualifikationsnachweis vorlegen
Meisterbrief oder gleichwertiger Abschluss bzw. Ausnahmebewilligung/Ausübungsberechtigung.
- 2
Eintragung in die Handwerksrolle bei der Handwerkskammer
Gegen Gebühr, Ausstellung der Handwerkskarte.
- 3
Gewerbeanmeldung
Erst nach Eintragung in die Handwerksrolle möglich.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 3 Wochen
Offiziell: max. ca. 1 Monate
Online-Antrag
Online möglich – beim zuständigen Amt
Häufige Fehler
- • Gewerbeanmeldung vor Eintragung in die Handwerksrolle vorgenommen
- • Qualifikationsnachweise nicht in beglaubigter Kopie eingereicht
Häufige Ablehnungsgründe
- • Meisterprüfung oder gleichwertiger Qualifikationsnachweis fehlt
- • Ausnahmebewilligung nicht erteilt
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Personen, die ein zulassungspflichtiges Handwerk (Anlage A der Handwerksordnung) selbständig ausüben möchten.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 3 Wochen
Erfolgsquote
ca. 90.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Gewerbeanmeldung vor Eintragung in die Handwerksrolle vorgenommen
- •Qualifikationsnachweise nicht in beglaubigter Kopie eingereicht
Häufige Ablehnungsgründe
- •Meisterprüfung oder gleichwertiger Qualifikationsnachweis fehlt
- •Ausnahmebewilligung nicht erteilt
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.