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Gewerbe & Selbständigkeit

Handwerkskarte beantragen

Eintragung in die Handwerksrolle und Ausstellung der Handwerkskarte als Voraussetzung für die Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks.

Bearbeitung: ca. 3 Wochen
Online-Antrag möglichErfolgsquote: 90.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Qualifikationsnachweis vorlegen

    Meisterbrief oder gleichwertiger Abschluss bzw. Ausnahmebewilligung/Ausübungsberechtigung.

  2. 2

    Eintragung in die Handwerksrolle bei der Handwerkskammer

    Gegen Gebühr, Ausstellung der Handwerkskarte.

  3. 3

    Gewerbeanmeldung

    Erst nach Eintragung in die Handwerksrolle möglich.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 3 Wochen

Offiziell: max. ca. 1 Monate

Online-Antrag

Online möglich – beim zuständigen Amt

Häufige Fehler

  • Gewerbeanmeldung vor Eintragung in die Handwerksrolle vorgenommen
  • Qualifikationsnachweise nicht in beglaubigter Kopie eingereicht

Häufige Ablehnungsgründe

  • Meisterprüfung oder gleichwertiger Qualifikationsnachweis fehlt
  • Ausnahmebewilligung nicht erteilt

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Personen, die ein zulassungspflichtiges Handwerk (Anlage A der Handwerksordnung) selbständig ausüben möchten.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 3 Wochen

Erfolgsquote

ca. 90.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Gewerbeanmeldung vor Eintragung in die Handwerksrolle vorgenommen
  • Qualifikationsnachweise nicht in beglaubigter Kopie eingereicht

Häufige Ablehnungsgründe

  • Meisterprüfung oder gleichwertiger Qualifikationsnachweis fehlt
  • Ausnahmebewilligung nicht erteilt

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

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