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Gewerbe & Unternehmen

Eintragung in die Handwerksrolle

Pflicht-Eintragung in die Handwerksrolle bei der Handwerkskammer als Voraussetzung für die selbständige Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks (Anlage A HwO).

Bearbeitung: ca. 2 Wochen
Online-Antrag möglichErfolgsquote: 87.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Zuständige Handwerkskammer ermitteln

    HWK des Betriebssitzes ist zuständig.

  2. 2

    Unterlagen zusammenstellen

    Meisterbrief oder Ausnahmebewilligung, Personalausweis, Gewerbeanmeldung.

  3. 3

    Antrag einreichen

    Online oder per Post bei der HWK.

Benötigte Unterlagen

  • Meisterbrief oder AusnahmebewilligungPflicht
  • GewerbeanmeldungPflichtOft vergessen

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 2 Wochen

Offiziell: max. ca. 3 Wochen

Online-Antrag

Online möglich – beim zuständigen Amt

Häufige Fehler

  • Gewerbeanmeldung vor HWK-Eintragung vergessen
  • Falsches Gewerk angegeben

Häufige Ablehnungsgründe

  • Kein Meisterbrief und keine Ausnahmebewilligung
  • Zuverlässigkeit nicht nachgewiesen

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Selbständige, die ein zulassungspflichtiges Handwerk betreiben wollen.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 2 Wochen

Erfolgsquote

ca. 87.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Gewerbeanmeldung vor HWK-Eintragung vergessen
  • Falsches Gewerk angegeben

Häufige Ablehnungsgründe

  • Kein Meisterbrief und keine Ausnahmebewilligung
  • Zuverlässigkeit nicht nachgewiesen

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

Verwandte Leistungen

Fragen & Antworten

Wer braucht die Eintragung?

Alle, die ein Handwerk nach Anlage A der HwO selbständig betreiben.

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