Eintragung in die Handwerksrolle
Pflicht-Eintragung in die Handwerksrolle bei der Handwerkskammer als Voraussetzung für die selbständige Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks (Anlage A HwO).
So gehen Sie vor
- 1
Zuständige Handwerkskammer ermitteln
HWK des Betriebssitzes ist zuständig.
- 2
Unterlagen zusammenstellen
Meisterbrief oder Ausnahmebewilligung, Personalausweis, Gewerbeanmeldung.
- 3
Antrag einreichen
Online oder per Post bei der HWK.
Benötigte Unterlagen
- Meisterbrief oder AusnahmebewilligungPflicht
- GewerbeanmeldungPflichtOft vergessen
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 2 Wochen
Offiziell: max. ca. 3 Wochen
Online-Antrag
Online möglich – beim zuständigen Amt
Häufige Fehler
- • Gewerbeanmeldung vor HWK-Eintragung vergessen
- • Falsches Gewerk angegeben
Häufige Ablehnungsgründe
- • Kein Meisterbrief und keine Ausnahmebewilligung
- • Zuverlässigkeit nicht nachgewiesen
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Selbständige, die ein zulassungspflichtiges Handwerk betreiben wollen.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 2 Wochen
Erfolgsquote
ca. 87.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Gewerbeanmeldung vor HWK-Eintragung vergessen
- •Falsches Gewerk angegeben
Häufige Ablehnungsgründe
- •Kein Meisterbrief und keine Ausnahmebewilligung
- •Zuverlässigkeit nicht nachgewiesen
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Verwandte Leistungen
Fragen & Antworten
Wer braucht die Eintragung?▼
Alle, die ein Handwerk nach Anlage A der HwO selbständig betreiben.