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Gesundheit

Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde (Heilpraktiker) beantragen

Erlaubnis des Gesundheitsamts zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung als Arzt (Heilpraktikererlaubnis).

Bearbeitung: ca. 3 Monate
Erfolgsquote: 60.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Antrag beim Gesundheitsamt stellen

    Mit Lebenslauf, Führungszeugnis und Gesundheitszeugnis.

  2. 2

    Amtsärztliche Kenntnisüberprüfung

    Schriftlicher und mündlicher Teil zu medizinischen Grundkenntnissen.

  3. 3

    Erteilung der Erlaubnisurkunde

    Berechtigt zur Ausübung der Heilkunde im Rahmen der Heilpraktikererlaubnis.

Benötigte Unterlagen

  • FührungszeugnisPflicht
  • Gesundheitliche UnbedenklichkeitsbescheinigungPflichtOft vergessen

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 3 Monate

Offiziell: max. ca. 3 Monate

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • Antrag ohne Nachweis eines Mindestalters und Hauptschulabschlusses gestellt
  • Vorbereitung auf die amtsärztliche Überprüfung unterschätzt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Amtsärztliche Überprüfung der Kenntnisse nicht bestanden
  • Gesundheitliche Eignung oder Zuverlässigkeit nicht gegeben

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Personen, die als Heilpraktiker tätig werden möchten und die erforderliche Kenntnisüberprüfung bestanden haben.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 3 Monate

Erfolgsquote

ca. 60.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Antrag ohne Nachweis eines Mindestalters und Hauptschulabschlusses gestellt
  • Vorbereitung auf die amtsärztliche Überprüfung unterschätzt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Amtsärztliche Überprüfung der Kenntnisse nicht bestanden
  • Gesundheitliche Eignung oder Zuverlässigkeit nicht gegeben

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

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