Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde (Heilpraktiker) beantragen
Erlaubnis des Gesundheitsamts zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung als Arzt (Heilpraktikererlaubnis).
So gehen Sie vor
- 1
Antrag beim Gesundheitsamt stellen
Mit Lebenslauf, Führungszeugnis und Gesundheitszeugnis.
- 2
Amtsärztliche Kenntnisüberprüfung
Schriftlicher und mündlicher Teil zu medizinischen Grundkenntnissen.
- 3
Erteilung der Erlaubnisurkunde
Berechtigt zur Ausübung der Heilkunde im Rahmen der Heilpraktikererlaubnis.
Benötigte Unterlagen
- FührungszeugnisPflicht
- Gesundheitliche UnbedenklichkeitsbescheinigungPflichtOft vergessen
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 3 Monate
Offiziell: max. ca. 3 Monate
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Antrag ohne Nachweis eines Mindestalters und Hauptschulabschlusses gestellt
- • Vorbereitung auf die amtsärztliche Überprüfung unterschätzt
Häufige Ablehnungsgründe
- • Amtsärztliche Überprüfung der Kenntnisse nicht bestanden
- • Gesundheitliche Eignung oder Zuverlässigkeit nicht gegeben
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Personen, die als Heilpraktiker tätig werden möchten und die erforderliche Kenntnisüberprüfung bestanden haben.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 3 Monate
Erfolgsquote
ca. 60.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Antrag ohne Nachweis eines Mindestalters und Hauptschulabschlusses gestellt
- •Vorbereitung auf die amtsärztliche Überprüfung unterschätzt
Häufige Ablehnungsgründe
- •Amtsärztliche Überprüfung der Kenntnisse nicht bestanden
- •Gesundheitliche Eignung oder Zuverlässigkeit nicht gegeben
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.