Hilfe zur Pflege beantragen
Sozialhilfeleistung, die Pflegekosten übernimmt, soweit Leistungen der Pflegeversicherung und eigenes Einkommen/Vermögen nicht ausreichen.
So gehen Sie vor
- 1
Pflegegrad sicherstellen
Hilfe zur Pflege setzt einen anerkannten Pflegegrad voraus.
- 2
Antrag beim Sozialamt stellen
Mit Heimvertrag bzw. Kosten der häuslichen Pflege und Einkommens-/Vermögensnachweisen.
- 3
Bescheid und Kostenübernahme
Das Sozialamt übernimmt die Differenz zwischen Pflegekosten und eigenen Mitteln.
Benötigte Unterlagen
- Pflegegrad-BescheidPflicht
- Heimvertrag / KostenaufstellungPflichtOft vergessen
- VermögensauskunftPflichtOft vergessen
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 1 Monate
Offiziell: max. ca. 1 Monate
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Heimvertrag und Kostenaufstellung fehlen
- • Vermögensauskunft unvollständig
Häufige Ablehnungsgründe
- • Vermögen über dem Schonbetrag noch nicht aufgebraucht
- • Pflegegrad fehlt oder unzureichend
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Pflegebedürftige Personen, deren Pflegekosten (z. B. im Pflegeheim) durch Pflegeversicherung und eigene Mittel nicht gedeckt sind.
Einkommensgrenze
Einsatz von Einkommen oberhalb der Sozialhilfe-Einkommensgrenzen sowie Vermögen oberhalb des Schonvermögens (10.000 €).
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 1 Monate
Erfolgsquote
ca. 85.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Heimvertrag und Kostenaufstellung fehlen
- •Vermögensauskunft unvollständig
Häufige Ablehnungsgründe
- •Vermögen über dem Schonbetrag noch nicht aufgebraucht
- •Pflegegrad fehlt oder unzureichend
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Verwandte Leistungen
Fragen & Antworten
Muss das eigene Haus verkauft werden?▼
Ein selbst genutztes angemessenes Hausgrundstück ist während des eigenen Wohnens i. d. R. Schonvermögen, kann aber bei dauerhaftem Heimaufenthalt relevant werden.