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Sozialleistungen

Hilfe zur Pflege beantragen

Sozialhilfeleistung, die Pflegekosten übernimmt, soweit Leistungen der Pflegeversicherung und eigenes Einkommen/Vermögen nicht ausreichen.

Bearbeitung: ca. 1 Monate
Erfolgsquote: 85.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Pflegegrad sicherstellen

    Hilfe zur Pflege setzt einen anerkannten Pflegegrad voraus.

  2. 2

    Antrag beim Sozialamt stellen

    Mit Heimvertrag bzw. Kosten der häuslichen Pflege und Einkommens-/Vermögensnachweisen.

  3. 3

    Bescheid und Kostenübernahme

    Das Sozialamt übernimmt die Differenz zwischen Pflegekosten und eigenen Mitteln.

Benötigte Unterlagen

  • Pflegegrad-BescheidPflicht
  • Heimvertrag / KostenaufstellungPflichtOft vergessen
  • VermögensauskunftPflichtOft vergessen

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 1 Monate

Offiziell: max. ca. 1 Monate

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • Heimvertrag und Kostenaufstellung fehlen
  • Vermögensauskunft unvollständig

Häufige Ablehnungsgründe

  • Vermögen über dem Schonbetrag noch nicht aufgebraucht
  • Pflegegrad fehlt oder unzureichend

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Pflegebedürftige Personen, deren Pflegekosten (z. B. im Pflegeheim) durch Pflegeversicherung und eigene Mittel nicht gedeckt sind.

Einkommensgrenze

Einsatz von Einkommen oberhalb der Sozialhilfe-Einkommensgrenzen sowie Vermögen oberhalb des Schonvermögens (10.000 €).

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 1 Monate

Erfolgsquote

ca. 85.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Heimvertrag und Kostenaufstellung fehlen
  • Vermögensauskunft unvollständig

Häufige Ablehnungsgründe

  • Vermögen über dem Schonbetrag noch nicht aufgebraucht
  • Pflegegrad fehlt oder unzureichend

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

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