Hinterbliebenenrente beantragen
Witwen-, Witwer- oder Erziehungsrente nach dem Tod des Versicherten bei der Deutschen Rentenversicherung.
So gehen Sie vor
- 1
Antrag bei der DRV stellen
Möglichst innerhalb von 3 Monaten nach dem Todesfall.
- 2
Sterbeurkunde und Ehedokumente einreichen
Heiratsurkunde, Sterbeurkunde, ggf. Scheidungsurteile.
- 3
Rentenbescheid erhalten
Witwen-/Witwerrente abhängig vom Eigeneinkomsseinkommen.
Benötigte Unterlagen
- Sterbeurkunde des VersichertenPflicht
Amtliche Sterbeurkunde.
- HeiratsurkundePflicht
Nachweis der Ehe.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 3 Wochen
Offiziell: max. ca. 1 Monate
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Antrag nicht innerhalb von 3 Monaten gestellt (Rückwirkung nur 3 Monate)
- • Einkommensanrechnung nicht beachtet (Rente wird ggf. gekürzt)
Häufige Ablehnungsgründe
- • Wartezeit des Verstorbenen nicht erfüllt (5 Jahre)
- • Ehe weniger als 1 Jahr gedauert (Einschränkungen)
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder von verstorbenen Rentenversicherten.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 3 Wochen
Erfolgsquote
ca. 88.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Antrag nicht innerhalb von 3 Monaten gestellt (Rückwirkung nur 3 Monate)
- •Einkommensanrechnung nicht beachtet (Rente wird ggf. gekürzt)
Häufige Ablehnungsgründe
- •Wartezeit des Verstorbenen nicht erfüllt (5 Jahre)
- •Ehe weniger als 1 Jahr gedauert (Einschränkungen)
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
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Hinterbliebenenrente beantragen online erledigen
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