Holzeinschlag im Wald genehmigen lassen
Anzeige bzw. Genehmigung von Holzeinschlag und Kahlschlägen in Wäldern nach Landeswaldgesetz.
So gehen Sie vor
- 1
Anzeige beim Forstamt
Art, Fläche und Zeitpunkt des geplanten Einschlags angeben.
- 2
Prüfung und ggf. Auflagen
Insbesondere Wiederaufforstungspflicht innerhalb gesetzlicher Frist.
- 3
Durchführung
Nach Ablauf der Anzeigefrist bzw. nach Genehmigung.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 3 Wochen
Offiziell: max. ca. 1 Monate
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Kahlschlag-Grenzwerte der Landeswaldgesetze überschritten ohne Genehmigung
Häufige Ablehnungsgründe
- • Wiederaufforstung nicht sichergestellt
- • Schutzgebiet betroffen
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Waldbesitzer, die größere Holzeinschläge oder Kahlhiebe planen.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 3 Wochen
Erfolgsquote
ca. 85.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Kahlschlag-Grenzwerte der Landeswaldgesetze überschritten ohne Genehmigung
Häufige Ablehnungsgründe
- •Wiederaufforstung nicht sichergestellt
- •Schutzgebiet betroffen
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.