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Landwirtschaft & Natur

Fällgenehmigung – Holzeinschlag im Wald

Genehmigung für Holzeinschlag im Privatwald beim Forstamt. Für Kahlschläge über 0,3–1 ha (je Bundesland) grundsätzlich erforderlich.

Bearbeitung: ca. 3 Wochen
Erfolgsquote: 72.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Zuständiges Forstamt ermitteln

    Forstamt des Landkreises, in dem der Wald liegt.

  2. 2

    Antrag mit Einschlagsplan einreichen

    Fläche, Baumarten, Menge und Wiederaufforstungsplan angeben.

  3. 3

    Genehmigung abwarten

    Häufig verbunden mit Wiederaufforstungsauflagen.

Benötigte Unterlagen

  • Flurkarte mit WaldflächePflicht
  • EinschlagsplanPflichtOft vergessen

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 3 Wochen

Offiziell: max. ca. 1 Monate

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • Einschlag ohne Genehmigung begonnen
  • Wiederaufforstungspflicht übersehen

Häufige Ablehnungsgründe

  • Kein Wiederaufforstungsplan vorgelegt
  • Schutzwaldgebiet betroffen

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Privatwaldbesitzer, die Holzeinschlag in einem Umfang planen, der eine Genehmigung erfordert.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 3 Wochen

Erfolgsquote

ca. 72.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Einschlag ohne Genehmigung begonnen
  • Wiederaufforstungspflicht übersehen

Häufige Ablehnungsgründe

  • Kein Wiederaufforstungsplan vorgelegt
  • Schutzwaldgebiet betroffen

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

Fragen & Antworten

Brauche ich immer eine Genehmigung?

Für Einzelbaumfällungen und kleinere Einschläge nicht; Schwellenwerte je Bundesland unterschiedlich.

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