Fällgenehmigung – Holzeinschlag im Wald
Genehmigung für Holzeinschlag im Privatwald beim Forstamt. Für Kahlschläge über 0,3–1 ha (je Bundesland) grundsätzlich erforderlich.
So gehen Sie vor
- 1
Zuständiges Forstamt ermitteln
Forstamt des Landkreises, in dem der Wald liegt.
- 2
Antrag mit Einschlagsplan einreichen
Fläche, Baumarten, Menge und Wiederaufforstungsplan angeben.
- 3
Genehmigung abwarten
Häufig verbunden mit Wiederaufforstungsauflagen.
Benötigte Unterlagen
- Flurkarte mit WaldflächePflicht
- EinschlagsplanPflichtOft vergessen
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 3 Wochen
Offiziell: max. ca. 1 Monate
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Einschlag ohne Genehmigung begonnen
- • Wiederaufforstungspflicht übersehen
Häufige Ablehnungsgründe
- • Kein Wiederaufforstungsplan vorgelegt
- • Schutzwaldgebiet betroffen
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Privatwaldbesitzer, die Holzeinschlag in einem Umfang planen, der eine Genehmigung erfordert.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 3 Wochen
Erfolgsquote
ca. 72.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Einschlag ohne Genehmigung begonnen
- •Wiederaufforstungspflicht übersehen
Häufige Ablehnungsgründe
- •Kein Wiederaufforstungsplan vorgelegt
- •Schutzwaldgebiet betroffen
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Fragen & Antworten
Brauche ich immer eine Genehmigung?▼
Für Einzelbaumfällungen und kleinere Einschläge nicht; Schwellenwerte je Bundesland unterschiedlich.