Hund anmelden
Meldung eines Hundes beim örtlichen Ordnungsamt/der Gemeinde, Voraussetzung für die Erhebung der Hundesteuer und ggf. Erteilung einer Hundemarke.
So gehen Sie vor
- 1
Anmeldung beim Ordnungsamt
Online, schriftlich oder persönlich, mit Angaben zu Rasse, Alter und Anschaffungsdatum.
- 2
Hundesteuerbescheid erhalten
Steuer richtet sich nach kommunaler Satzung, ggf. erhöht bei sog. 'Kampfhunden'.
- 3
Hundemarke anbringen (falls vorgeschrieben)
In manchen Kommunen Pflicht zur Kennzeichnung.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
5 Tage
Offiziell: max. ca. 2 Wochen
Online-Antrag
Online möglich – beim zuständigen Amt
Häufige Fehler
- • Anmeldefrist (meist 1–2 Wochen nach Anschaffung) versäumt
- • Nachweis für Steuerermäßigung (z. B. Diensthund, Rettungshund) nicht vorgelegt
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Hundehalter, die einen Hund anschaffen oder zuziehen.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 5 Tage
Erfolgsquote
ca. 99.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Anmeldefrist (meist 1–2 Wochen nach Anschaffung) versäumt
- •Nachweis für Steuerermäßigung (z. B. Diensthund, Rettungshund) nicht vorgelegt
Häufige Ablehnungsgründe
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.
Fragen & Antworten
Muss ich den Hund auch ummelden, wenn ich umziehe?▼
Ja, bei einem Umzug in eine andere Gemeinde muss der Hund dort neu angemeldet und in der alten Gemeinde abgemeldet werden.