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Sonstiges

Hund anmelden

Meldung eines Hundes beim örtlichen Ordnungsamt/der Gemeinde, Voraussetzung für die Erhebung der Hundesteuer und ggf. Erteilung einer Hundemarke.

Bearbeitung: 5 Tage
Online-Antrag möglichErfolgsquote: 99.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Anmeldung beim Ordnungsamt

    Online, schriftlich oder persönlich, mit Angaben zu Rasse, Alter und Anschaffungsdatum.

  2. 2

    Hundesteuerbescheid erhalten

    Steuer richtet sich nach kommunaler Satzung, ggf. erhöht bei sog. 'Kampfhunden'.

  3. 3

    Hundemarke anbringen (falls vorgeschrieben)

    In manchen Kommunen Pflicht zur Kennzeichnung.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

5 Tage

Offiziell: max. ca. 2 Wochen

Online-Antrag

Online möglich – beim zuständigen Amt

Häufige Fehler

  • Anmeldefrist (meist 1–2 Wochen nach Anschaffung) versäumt
  • Nachweis für Steuerermäßigung (z. B. Diensthund, Rettungshund) nicht vorgelegt

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Hundehalter, die einen Hund anschaffen oder zuziehen.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. 5 Tage

Erfolgsquote

ca. 99.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Anmeldefrist (meist 1–2 Wochen nach Anschaffung) versäumt
  • Nachweis für Steuerermäßigung (z. B. Diensthund, Rettungshund) nicht vorgelegt

Häufige Ablehnungsgründe

    Alternativen

    • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
    • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

    Bei Ablehnung

    Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.

    Fragen & Antworten

    Muss ich den Hund auch ummelden, wenn ich umziehe?

    Ja, bei einem Umzug in eine andere Gemeinde muss der Hund dort neu angemeldet und in der alten Gemeinde abgemeldet werden.

    Weiterlesen