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Steuern & Abgaben

Hundesteuer

Anmeldung und Abführung der Hundesteuer bei der Gemeinde.

Bearbeitung: ca. 2 Wochen
Online-Antrag möglichErfolgsquote: 99.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Anmeldung beim Ordnungsamt

    Innerhalb von 2–4 Wochen nach Anschaffung.

  2. 2

    Steuerbescheid erhalten

    Jährliche Zahlung oder Vierteljahresraten.

  3. 3

    Abmeldung bei Wegzug/Versterben

    Steuer endet mit Abmeldung.

Benötigte Unterlagen

  • PersonalausweisPflicht
  • Hundenachweis (Impfpass, Chip)Oft vergessen

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Gemeinde 50–150 €/Jahr

Bearbeitungszeit

ca. 2 Wochen

Offiziell: max. ca. 1 Monate

Online-Antrag

Online möglich – beim zuständigen Amt

Häufige Fehler

  • Hund nicht rechtzeitig angemeldet
  • Falsche Steuerklasse (ein oder mehrere Hunde)

Häufige Ablehnungsgründe

  • Befreiungsnachweis nicht anerkannt

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Alle Hundehalter – Steuerpflicht ab Hundehaltung.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 2 Wochen

Erfolgsquote

ca. 99.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Hund nicht rechtzeitig angemeldet
  • Falsche Steuerklasse (ein oder mehrere Hunde)

Häufige Ablehnungsgründe

  • Befreiungsnachweis nicht anerkannt

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

Fragen & Antworten

Wie viel kostet die Hundesteuer?

Je nach Gemeinde 50–190 € pro Jahr und Hund.

Aktualität & Quelle

Pflege
Laufend geprüft & aktualisiert
Datenqualität
100 %

Letzte inhaltliche Änderungen

  • Kommunale Unterschiede vermerkt

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