StaatsNavigator
Gewerbe & Selbständigkeit

Hygienekontrolle von Gaststätten beantragen

Beantragung einer freiwilligen Hygienekontrolle oder Erstbegehung eines Gastronomiebetriebs durch die Lebensmittelüberwachung.

Bearbeitung: ca. 2 Wochen
Erfolgsquote: 90.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Termin mit der Lebensmittelüberwachungsbehörde vereinbaren

    Vorab-Beratung oder Erstbegehung bei Neueröffnung.

  2. 2

    HACCP-Konzept und Schulungsnachweise bereithalten

    Pflicht nach EU-Lebensmittelhygienerecht.

  3. 3

    Prüfprotokoll erhalten

    Bei Mängeln: Frist zur Nachbesserung.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 2 Wochen

Offiziell: max. ca. 3 Wochen

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • Hygienekonzept (HACCP) nicht vorhanden
  • Persönliche Hygieneschulung der Mitarbeiter nicht nachgewiesen

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Betreiber von Restaurants, Imbissen oder Cateringbetrieben, insbesondere bei Neueröffnung.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 2 Wochen

Erfolgsquote

ca. 90.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Hygienekonzept (HACCP) nicht vorhanden
  • Persönliche Hygieneschulung der Mitarbeiter nicht nachgewiesen

Häufige Ablehnungsgründe

    Alternativen

    • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
    • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

    Bei Ablehnung

    Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.

    Weiterlesen