Hygienekontrolle von Gaststätten beantragen
Beantragung einer freiwilligen Hygienekontrolle oder Erstbegehung eines Gastronomiebetriebs durch die Lebensmittelüberwachung.
So gehen Sie vor
- 1
Termin mit der Lebensmittelüberwachungsbehörde vereinbaren
Vorab-Beratung oder Erstbegehung bei Neueröffnung.
- 2
HACCP-Konzept und Schulungsnachweise bereithalten
Pflicht nach EU-Lebensmittelhygienerecht.
- 3
Prüfprotokoll erhalten
Bei Mängeln: Frist zur Nachbesserung.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 2 Wochen
Offiziell: max. ca. 3 Wochen
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Hygienekonzept (HACCP) nicht vorhanden
- • Persönliche Hygieneschulung der Mitarbeiter nicht nachgewiesen
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Betreiber von Restaurants, Imbissen oder Cateringbetrieben, insbesondere bei Neueröffnung.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 2 Wochen
Erfolgsquote
ca. 90.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Hygienekonzept (HACCP) nicht vorhanden
- •Persönliche Hygieneschulung der Mitarbeiter nicht nachgewiesen
Häufige Ablehnungsgründe
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.