Immissionsschutzrechtliche Genehmigung beantragen
Genehmigung für den Betrieb einer Anlage nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), die erhebliche Umweltauswirkungen haben kann.
So gehen Sie vor
- 1
Vorantragskonferenz mit der Genehmigungsbehörde
Klärung des Umfangs der erforderlichen Unterlagen.
- 2
Vollständigen Antrag einreichen
Inkl. Umweltverträglichkeitsstudie, Schallgutachten, Sicherheitsbericht.
- 3
Öffentlichkeitsbeteiligung und Genehmigungsbescheid
Betroffene können Einwendungen erheben.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 4 Monate
Offiziell: max. ca. 6 Monate
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Vollständigkeit der Antragsunterlagen unterschätzt
- • Öffentlichkeitsbeteiligung nicht eingeplant
Häufige Ablehnungsgründe
- • Grenzwerte für Lärm oder Schadstoffe werden überschritten
- • UVP-Prüfung negativ
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Betreiber von Industrieanlagen, Windkraftanlagen, Biogasanlagen und anderen immissionsschutzrechtlich relevanten Anlagen.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 4 Monate
Erfolgsquote
ca. 70.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Vollständigkeit der Antragsunterlagen unterschätzt
- •Öffentlichkeitsbeteiligung nicht eingeplant
Häufige Ablehnungsgründe
- •Grenzwerte für Lärm oder Schadstoffe werden überschritten
- •UVP-Prüfung negativ
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.