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Gewerbe & Selbständigkeit

Immissionsschutzrechtliche Genehmigung beantragen

Genehmigung für den Betrieb einer Anlage nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), die erhebliche Umweltauswirkungen haben kann.

Bearbeitung: ca. 4 Monate
Erfolgsquote: 70.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Vorantragskonferenz mit der Genehmigungsbehörde

    Klärung des Umfangs der erforderlichen Unterlagen.

  2. 2

    Vollständigen Antrag einreichen

    Inkl. Umweltverträglichkeitsstudie, Schallgutachten, Sicherheitsbericht.

  3. 3

    Öffentlichkeitsbeteiligung und Genehmigungsbescheid

    Betroffene können Einwendungen erheben.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 4 Monate

Offiziell: max. ca. 6 Monate

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • Vollständigkeit der Antragsunterlagen unterschätzt
  • Öffentlichkeitsbeteiligung nicht eingeplant

Häufige Ablehnungsgründe

  • Grenzwerte für Lärm oder Schadstoffe werden überschritten
  • UVP-Prüfung negativ

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Betreiber von Industrieanlagen, Windkraftanlagen, Biogasanlagen und anderen immissionsschutzrechtlich relevanten Anlagen.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 4 Monate

Erfolgsquote

ca. 70.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Vollständigkeit der Antragsunterlagen unterschätzt
  • Öffentlichkeitsbeteiligung nicht eingeplant

Häufige Ablehnungsgründe

  • Grenzwerte für Lärm oder Schadstoffe werden überschritten
  • UVP-Prüfung negativ

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

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