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Gewerbe & Selbständigkeit

Immissionsschutzrechtliche Genehmigung beantragen

Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb genehmigungsbedürftiger Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (z. B. Industrieanlagen).

Bearbeitung: ca. 9 Monate
Erfolgsquote: 70.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Antragsunterlagen erstellen

    Mit Anlagenbeschreibung, Emissionsprognosen und ggf. Gutachten.

  2. 2

    Antrag bei der zuständigen Behörde einreichen

    Je nach Anlagentyp Gewerbeaufsichtsamt oder Landesumweltbehörde.

  3. 3

    Öffentlichkeitsbeteiligung (bei förmlichem Verfahren)

    Auslegung der Unterlagen und Erörterungstermin.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 9 Monate

Offiziell: max. ca. 7 Monate

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • Antragsunterlagen entsprechen nicht der 9. BImSchV (Antragsverordnung)
  • Erforderliche Gutachten (Lärm, Luftschadstoffe) fehlen

Häufige Ablehnungsgründe

  • Grenzwerte für Lärm, Luftschadstoffe oder Gerüche werden überschritten
  • Standort planungsrechtlich unzulässig

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Betreiber von Anlagen, die in der 4. BImSchV als genehmigungsbedürftig gelistet sind.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 9 Monate

Erfolgsquote

ca. 70.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Antragsunterlagen entsprechen nicht der 9. BImSchV (Antragsverordnung)
  • Erforderliche Gutachten (Lärm, Luftschadstoffe) fehlen

Häufige Ablehnungsgründe

  • Grenzwerte für Lärm, Luftschadstoffe oder Gerüche werden überschritten
  • Standort planungsrechtlich unzulässig

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

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