Immissionsschutzrechtliche Genehmigung beantragen
Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb genehmigungsbedürftiger Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (z. B. Industrieanlagen).
So gehen Sie vor
- 1
Antragsunterlagen erstellen
Mit Anlagenbeschreibung, Emissionsprognosen und ggf. Gutachten.
- 2
Antrag bei der zuständigen Behörde einreichen
Je nach Anlagentyp Gewerbeaufsichtsamt oder Landesumweltbehörde.
- 3
Öffentlichkeitsbeteiligung (bei förmlichem Verfahren)
Auslegung der Unterlagen und Erörterungstermin.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 9 Monate
Offiziell: max. ca. 7 Monate
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Antragsunterlagen entsprechen nicht der 9. BImSchV (Antragsverordnung)
- • Erforderliche Gutachten (Lärm, Luftschadstoffe) fehlen
Häufige Ablehnungsgründe
- • Grenzwerte für Lärm, Luftschadstoffe oder Gerüche werden überschritten
- • Standort planungsrechtlich unzulässig
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Betreiber von Anlagen, die in der 4. BImSchV als genehmigungsbedürftig gelistet sind.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 9 Monate
Erfolgsquote
ca. 70.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Antragsunterlagen entsprechen nicht der 9. BImSchV (Antragsverordnung)
- •Erforderliche Gutachten (Lärm, Luftschadstoffe) fehlen
Häufige Ablehnungsgründe
- •Grenzwerte für Lärm, Luftschadstoffe oder Gerüche werden überschritten
- •Standort planungsrechtlich unzulässig
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.