Innovationsförderung beantragen
Zuschüsse der Landesförderbank oder des Bundes für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen.
So gehen Sie vor
- 1
Projektskizze einreichen
Beschreibung von Innovationsgehalt, Marktpotenzial und Projektplan.
- 2
Förderantrag stellen
Nach positiver Bewertung der Skizze, mit detailliertem Kosten- und Finanzierungsplan.
- 3
Bewilligung und Projektdurchführung
Mit Zwischen- und Verwendungsnachweisen.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 3 Monate
Offiziell: max. ca. 3 Monate
Online-Antrag
Online möglich – beim zuständigen Amt
Häufige Fehler
- • Projektskizze zu wenig konkret beschrieben
- • Förderfähige und nicht förderfähige Kosten nicht sauber getrennt
Häufige Ablehnungsgründe
- • Vorhaben weist keinen ausreichenden Innovationsgrad auf
- • Förderbudget des Programms ausgeschöpft
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Kleine und mittlere Unternehmen mit Forschungs-, Entwicklungs- oder Innovationsvorhaben.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 3 Monate
Erfolgsquote
ca. 55.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Projektskizze zu wenig konkret beschrieben
- •Förderfähige und nicht förderfähige Kosten nicht sauber getrennt
Häufige Ablehnungsgründe
- •Vorhaben weist keinen ausreichenden Innovationsgrad auf
- •Förderbudget des Programms ausgeschöpft
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.