Insolvenzgeld beantragen
Lohnersatzleistung der Arbeitsagentur für Arbeitnehmer, deren Arbeitgeber insolvent ist und Löhne nicht mehr zahlen kann.
So gehen Sie vor
- 1
Antrag bei der Arbeitsagentur stellen
Innerhalb von 2 Monaten nach Insolvenzeröffnung oder Betriebseinstellung.
- 2
Nachweise einreichen
Gehaltsabrechnungen, Arbeitsvertrag, Insolvenzbeschluss des Gerichts.
- 3
Insolvenzgeld erhalten
Entspricht dem Nettoentgelt der letzten 3 Monate vor dem Insolvenzereignis.
Benötigte Unterlagen
- Gehaltsabrechnung der letzten 3 MonatePflicht
Nachweis der offenen Lohnforderungen.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 1 Wochen
Offiziell: max. ca. 2 Wochen
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Antrag nicht innerhalb von 2 Monaten nach dem Insolvenzereignis gestellt
- • Lohnforderungen nicht schriftlich belegt
Häufige Ablehnungsgründe
- • Antragsfrist von 2 Monaten versäumt
- • Forderung bestand nicht in den letzten 3 Monaten vor Insolvenzereignis
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Beschäftigte, deren Arbeitgeber Insolvenz angemeldet hat oder zahlungsunfähig ist.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 1 Wochen
Erfolgsquote
ca. 92.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Antrag nicht innerhalb von 2 Monaten nach dem Insolvenzereignis gestellt
- •Lohnforderungen nicht schriftlich belegt
Häufige Ablehnungsgründe
- •Antragsfrist von 2 Monaten versäumt
- •Forderung bestand nicht in den letzten 3 Monaten vor Insolvenzereignis
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
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Insolvenzgeld beantragen online erledigen
Stellen Sie den Antrag direkt online – ohne Behördengang.
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