Insolvenzgeld vorstrecken lassen
Vorschuss auf Insolvenzgeld durch die Agentur für Arbeit bei eröffnetem Insolvenzverfahren des Arbeitgebers.
So gehen Sie vor
- 1
Antrag innerhalb von 2 Monaten nach Insolvenzeröffnung stellen
Bei der zuständigen Agentur für Arbeit.
- 2
Gehaltsabrechnungen und Kontoauszüge einreichen
Nachweis über nicht gezahlte Nettolöhne.
- 3
Insolvenzgeld erhalten
Deckt Nettolohn der letzten 3 Monate vor Insolvenz.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 1 Wochen
Offiziell: max. ca. 2 Wochen
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Frist von 2 Monaten nach Insolvenzeröffnung übersehen
- • Insolvenzverwalter nicht kontaktiert
Häufige Ablehnungsgründe
- • Antrag nach 2-Monats-Frist gestellt
- • Nettolohnforderung nicht nachgewiesen
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Arbeitnehmer, deren Arbeitgeber insolvent ist und die ausstehende Löhne aus den letzten 3 Monaten nicht erhalten haben.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 1 Wochen
Erfolgsquote
ca. 88.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Frist von 2 Monaten nach Insolvenzeröffnung übersehen
- •Insolvenzverwalter nicht kontaktiert
Häufige Ablehnungsgründe
- •Antrag nach 2-Monats-Frist gestellt
- •Nettolohnforderung nicht nachgewiesen
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
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