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Sozialleistungen

Insolvenzgeld vorstrecken lassen

Vorschuss auf Insolvenzgeld durch die Agentur für Arbeit bei eröffnetem Insolvenzverfahren des Arbeitgebers.

Bearbeitung: ca. 1 Wochen
Erfolgsquote: 88.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Antrag innerhalb von 2 Monaten nach Insolvenzeröffnung stellen

    Bei der zuständigen Agentur für Arbeit.

  2. 2

    Gehaltsabrechnungen und Kontoauszüge einreichen

    Nachweis über nicht gezahlte Nettolöhne.

  3. 3

    Insolvenzgeld erhalten

    Deckt Nettolohn der letzten 3 Monate vor Insolvenz.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 1 Wochen

Offiziell: max. ca. 2 Wochen

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • Frist von 2 Monaten nach Insolvenzeröffnung übersehen
  • Insolvenzverwalter nicht kontaktiert

Häufige Ablehnungsgründe

  • Antrag nach 2-Monats-Frist gestellt
  • Nettolohnforderung nicht nachgewiesen

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Arbeitnehmer, deren Arbeitgeber insolvent ist und die ausstehende Löhne aus den letzten 3 Monaten nicht erhalten haben.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 1 Wochen

Erfolgsquote

ca. 88.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Frist von 2 Monaten nach Insolvenzeröffnung übersehen
  • Insolvenzverwalter nicht kontaktiert

Häufige Ablehnungsgründe

  • Antrag nach 2-Monats-Frist gestellt
  • Nettolohnforderung nicht nachgewiesen

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

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