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Gesundheit & Pflege

Begleitende Hilfen im Arbeitsleben – Integrationsamt

Förderung für schwerbehinderte Arbeitnehmer oder ihre Arbeitgeber: technische Arbeitshilfen, Arbeitsassistenz, Qualifizierung oder Zuschüsse für behinderungsgerechte Ausstattung.

Bearbeitung: ca. 1 Monate
Erfolgsquote: 82.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Zuständiges Integrationsamt kontaktieren

    Integrationsamt am Beschäftigungsort.

  2. 2

    Antrag mit Bedarfsbeschreibung stellen

    Formular ausfüllen und Schwerbehindertenausweis vorlegen.

  3. 3

    Bedarfsprüfung und Bewilligung

    Integrationsamt prüft und genehmigt passgenaue Hilfen.

Benötigte Unterlagen

  • SchwerbehindertenausweisPflicht
  • ArbeitsvertragPflicht
  • Beschreibung des HilfebedarfsPflichtOft vergessen

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 1 Monate

Offiziell: max. ca. 1 Monate

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • Schwerbehindertenausweis abgelaufen
  • Beschäftigungsverhältnis nicht nachgewiesen

Häufige Ablehnungsgründe

  • GdB unter 50
  • Hilfe nicht arbeitsplatzbezogen

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Schwerbehinderte Arbeitnehmer (GdB ≥ 50) und deren Arbeitgeber.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 1 Monate

Erfolgsquote

ca. 82.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Schwerbehindertenausweis abgelaufen
  • Beschäftigungsverhältnis nicht nachgewiesen

Häufige Ablehnungsgründe

  • GdB unter 50
  • Hilfe nicht arbeitsplatzbezogen

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

Verwandte Leistungen

Fragen & Antworten

Können auch Arbeitgeber Hilfen beantragen?

Ja, Arbeitgeber können Zuschüsse für behinderungsgerechte Arbeitsplatzausstattung erhalten.

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