Begleitende Hilfen im Arbeitsleben – Integrationsamt
Förderung für schwerbehinderte Arbeitnehmer oder ihre Arbeitgeber: technische Arbeitshilfen, Arbeitsassistenz, Qualifizierung oder Zuschüsse für behinderungsgerechte Ausstattung.
So gehen Sie vor
- 1
Zuständiges Integrationsamt kontaktieren
Integrationsamt am Beschäftigungsort.
- 2
Antrag mit Bedarfsbeschreibung stellen
Formular ausfüllen und Schwerbehindertenausweis vorlegen.
- 3
Bedarfsprüfung und Bewilligung
Integrationsamt prüft und genehmigt passgenaue Hilfen.
Benötigte Unterlagen
- SchwerbehindertenausweisPflicht
- ArbeitsvertragPflicht
- Beschreibung des HilfebedarfsPflichtOft vergessen
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 1 Monate
Offiziell: max. ca. 1 Monate
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Schwerbehindertenausweis abgelaufen
- • Beschäftigungsverhältnis nicht nachgewiesen
Häufige Ablehnungsgründe
- • GdB unter 50
- • Hilfe nicht arbeitsplatzbezogen
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Schwerbehinderte Arbeitnehmer (GdB ≥ 50) und deren Arbeitgeber.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 1 Monate
Erfolgsquote
ca. 82.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Schwerbehindertenausweis abgelaufen
- •Beschäftigungsverhältnis nicht nachgewiesen
Häufige Ablehnungsgründe
- •GdB unter 50
- •Hilfe nicht arbeitsplatzbezogen
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Verwandte Leistungen
Fragen & Antworten
Können auch Arbeitgeber Hilfen beantragen?▼
Ja, Arbeitgeber können Zuschüsse für behinderungsgerechte Arbeitsplatzausstattung erhalten.