Integrationskurs beantragen
Sprach- und Orientierungskurs zur Integration, beim BAMF beantragt – für viele Zuwanderer verpflichtend.
So gehen Sie vor
- 1
Antrag beim BAMF stellen
Online-Formular oder über die Ausländerbehörde.
- 2
Zulassungsbescheid abwarten
Berechtigung zur Teilnahme an Sprach- und Orientierungskurs.
- 3
Kursträger finden und anmelden
Liste zugelassener Träger über die BAMF-Webseite.
- 4
Abschlussprüfung ablegen
Deutschtest für Zuwanderer (DTZ) und Test „Leben in Deutschland“.
Benötigte Unterlagen
- AufenthaltstitelPflicht
- Zulassungsbescheid BAMFPflichtOft vergessen
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 2 Wochen
Offiziell: max. ca. 1 Monate
Online-Antrag
Online möglich – beim zuständigen Amt
Häufige Fehler
- • Zulassungsbescheid nicht abgewartet, Kurs eigenmächtig begonnen
- • Fristen für Verpflichtungsbescheid versäumt
Häufige Ablehnungsgründe
- • Bereits ausreichende Deutschkenntnisse vorhanden (Berechtigung entfällt)
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Neuzuwanderer mit Aufenthaltstitel zu Erwerbszwecken, Familiennachzug oder bei Verpflichtung durch die Ausländerbehörde sowie freiwillig Berechtigte.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 2 Wochen
Erfolgsquote
ca. 94.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Zulassungsbescheid nicht abgewartet, Kurs eigenmächtig begonnen
- •Fristen für Verpflichtungsbescheid versäumt
Häufige Ablehnungsgründe
- •Bereits ausreichende Deutschkenntnisse vorhanden (Berechtigung entfällt)
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Fragen & Antworten
Was kostet der Integrationskurs?▼
Regulär 2,29 € pro Unterrichtsstunde, bei Bürgergeld-Bezug oder geringem Einkommen Befreiung möglich.