Integrationskurs anmelden
Anmeldung zum staatlichen Integrationskurs (Sprach- und Orientierungskurs) beim BAMF oder einem zugelassenen Kursträger.
So gehen Sie vor
- 1
Berechtigungsschein beim BAMF oder der Ausländerbehörde erhalten
Oder Kursplatz über zugelassenen Kursträger beantragen.
- 2
Kursträger wählen und anmelden
BAMF-Liste der zugelassenen Kursträger nutzen.
- 3
Kurs absolvieren und DTZ-Prüfung ablegen
600 Unterrichtsstunden Sprache + 100 Stunden Orientierungskurs.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 1 Wochen
Offiziell: max. ca. 2 Wochen
Online-Antrag
Online möglich – beim zuständigen Amt
Häufige Fehler
- • Anmeldung ohne BAMF-Berechtigungsschein direkt beim Träger
- • Kursabbruch ohne Abmeldung (Konsequenzen bei Verpflichtung)
Häufige Ablehnungsgründe
- • Kein Berechtigungsschein vorhanden
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Neuzugewanderte, Ausländer mit Aufenthaltstitel sowie Spätaussiedler mit Berechtigung oder Verpflichtung zur Kursteilnahme.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 1 Wochen
Erfolgsquote
ca. 95.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Anmeldung ohne BAMF-Berechtigungsschein direkt beim Träger
- •Kursabbruch ohne Abmeldung (Konsequenzen bei Verpflichtung)
Häufige Ablehnungsgründe
- •Kein Berechtigungsschein vorhanden
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.