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Rente

Kindererziehungszeiten anrechnen lassen

Anrechnung von Kindererziehungszeiten auf das Rentenkonto bei der Deutschen Rentenversicherung (3 Jahre pro Kind bis Geburtsjahrgang 1992, 3 Jahre ab 1992).

Bearbeitung: ca. 1 Monate
Erfolgsquote: 95.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Antrag auf Feststellung der Kindererziehungszeiten bei der DRV

    Formular V800 (Feststellung von Kindererziehungszeiten).

  2. 2

    Geburtsurkunden der Kinder einreichen

    Nachweis der Elternschaft und des Geburtsdatums.

  3. 3

    Rentenkonto wird aktualisiert

    Erziehungszeiten erhöhen den späteren Rentenanspruch.

Benötigte Unterlagen

  • Geburtsurkunden der KinderPflicht

    Nachweis der Elternschaft.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 1 Monate

Offiziell: max. ca. 1 Monate

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • Antrag nicht gestellt, obwohl Zeiten automatisch nicht übernommen werden
  • Beide Elternteile fordern denselben Zeitraum

Häufige Ablehnungsgründe

  • Zuweisung der Erziehungszeit bereits auf anderen Elternteil
  • Keine Nachweise über Erziehung im Inland

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Eltern, die Kinder erzogen haben und Lücken im Rentenkonto durch Erziehungszeiten auffüllen möchten.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 1 Monate

Erfolgsquote

ca. 95.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Antrag nicht gestellt, obwohl Zeiten automatisch nicht übernommen werden
  • Beide Elternteile fordern denselben Zeitraum

Häufige Ablehnungsgründe

  • Zuweisung der Erziehungszeit bereits auf anderen Elternteil
  • Keine Nachweise über Erziehung im Inland

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

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