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Familienleistungen

Kindergeld-Weiterzahlung während Ausbildung beantragen

Antrag auf Fortzahlung von Kindergeld für volljährige Kinder in Berufsausbildung oder Studium bis zum 25. Lebensjahr.

Bearbeitung: ca. 2 Wochen
Online-Antrag möglichErfolgsquote: 88.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Nachweis der Ausbildung einreichen

    Immatrikulationsbescheinigung oder Ausbildungsvertrag bei der Familienkasse.

  2. 2

    Ggf. Einkommenserklärung des Kindes

    Bei höherem Einkommen des Kindes prüft die Familienkasse die Anspruchsvoraussetzungen.

  3. 3

    Weiterzahlung des Kindergelds

    Bis zum Ende der Ausbildung, längstens bis zum 25. Lebensjahr.

Benötigte Unterlagen

  • Immatrikulationsbescheinigung / AusbildungsvertragPflicht

    Aktueller Nachweis der Ausbildungssituation.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 2 Wochen

Offiziell: max. ca. 3 Wochen

Online-Antrag

Online möglich – beim zuständigen Amt

Häufige Fehler

  • Ausbildungsnachweis nicht rechtzeitig eingereicht
  • Einkommensgrenze des Kindes nicht beachtet

Häufige Ablehnungsgründe

  • Kind hat 25. Lebensjahr vollendet
  • Ausbildung bereits beendet oder abgebrochen

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Eltern volljähriger Kinder, die sich in Ausbildung oder Studium befinden.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 2 Wochen

Erfolgsquote

ca. 88.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Ausbildungsnachweis nicht rechtzeitig eingereicht
  • Einkommensgrenze des Kindes nicht beachtet

Häufige Ablehnungsgründe

  • Kind hat 25. Lebensjahr vollendet
  • Ausbildung bereits beendet oder abgebrochen

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

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