Kindergeld-Weiterzahlung während Ausbildung beantragen
Antrag auf Fortzahlung von Kindergeld für volljährige Kinder in Berufsausbildung oder Studium bis zum 25. Lebensjahr.
So gehen Sie vor
- 1
Nachweis der Ausbildung einreichen
Immatrikulationsbescheinigung oder Ausbildungsvertrag bei der Familienkasse.
- 2
Ggf. Einkommenserklärung des Kindes
Bei höherem Einkommen des Kindes prüft die Familienkasse die Anspruchsvoraussetzungen.
- 3
Weiterzahlung des Kindergelds
Bis zum Ende der Ausbildung, längstens bis zum 25. Lebensjahr.
Benötigte Unterlagen
- Immatrikulationsbescheinigung / AusbildungsvertragPflicht
Aktueller Nachweis der Ausbildungssituation.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 2 Wochen
Offiziell: max. ca. 3 Wochen
Online-Antrag
Online möglich – beim zuständigen Amt
Häufige Fehler
- • Ausbildungsnachweis nicht rechtzeitig eingereicht
- • Einkommensgrenze des Kindes nicht beachtet
Häufige Ablehnungsgründe
- • Kind hat 25. Lebensjahr vollendet
- • Ausbildung bereits beendet oder abgebrochen
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Eltern volljähriger Kinder, die sich in Ausbildung oder Studium befinden.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 2 Wochen
Erfolgsquote
ca. 88.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Ausbildungsnachweis nicht rechtzeitig eingereicht
- •Einkommensgrenze des Kindes nicht beachtet
Häufige Ablehnungsgründe
- •Kind hat 25. Lebensjahr vollendet
- •Ausbildung bereits beendet oder abgebrochen
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
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