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Familienleistungen

Kindeswohlgefährdung melden

Meldung konkreter oder vermuteter Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung beim Jugendamt.

Bearbeitung: 1 Tag
Erfolgsquote: 100.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Jugendamt kontaktieren

    Telefonisch oder persönlich, auch außerhalb der Geschäftszeiten (Bereitschaftsdienst).

  2. 2

    Sachverhalt beschreiben

    So konkret wie möglich: Kind, Familie, Beobachtungen, Zeitraum.

  3. 3

    Jugendamt leitet Maßnahmen ein

    Hausbesuch, Gefährdungseinschätzung, ggf. Einleitung von Schutzmaßnahmen.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

1 Tag

Offiziell: max. 1 Tag

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • Meldung aus Unsicherheit herausgezögert
  • Konkrete Beobachtungen nicht beschrieben

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Alle Personen (Privatpersonen, Fachkräfte), die Hinweise auf Misshandlung, Vernachlässigung oder sexuellen Missbrauch eines Kindes haben.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. 1 Tag

Erfolgsquote

ca. 100.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Meldung aus Unsicherheit herausgezögert
  • Konkrete Beobachtungen nicht beschrieben

Häufige Ablehnungsgründe

    Alternativen

    • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
    • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

    Bei Ablehnung

    Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.

    Fragen & Antworten

    Bleibt meine Meldung anonym?

    Eine anonyme Meldung ist möglich. Das Jugendamt schützt die Identität von Hinweisgebern, soweit dies rechtlich möglich ist.

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