Kindeswohlgefährdung melden
Meldung konkreter oder vermuteter Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung beim Jugendamt.
So gehen Sie vor
- 1
Jugendamt kontaktieren
Telefonisch oder persönlich, auch außerhalb der Geschäftszeiten (Bereitschaftsdienst).
- 2
Sachverhalt beschreiben
So konkret wie möglich: Kind, Familie, Beobachtungen, Zeitraum.
- 3
Jugendamt leitet Maßnahmen ein
Hausbesuch, Gefährdungseinschätzung, ggf. Einleitung von Schutzmaßnahmen.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
1 Tag
Offiziell: max. 1 Tag
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Meldung aus Unsicherheit herausgezögert
- • Konkrete Beobachtungen nicht beschrieben
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Alle Personen (Privatpersonen, Fachkräfte), die Hinweise auf Misshandlung, Vernachlässigung oder sexuellen Missbrauch eines Kindes haben.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 1 Tag
Erfolgsquote
ca. 100.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Meldung aus Unsicherheit herausgezögert
- •Konkrete Beobachtungen nicht beschrieben
Häufige Ablehnungsgründe
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.
Fragen & Antworten
Bleibt meine Meldung anonym?▼
Eine anonyme Meldung ist möglich. Das Jugendamt schützt die Identität von Hinweisgebern, soweit dies rechtlich möglich ist.