Kirchenaustritt erklären
Erklärung des Austritts aus einer Religionsgemeinschaft mit Körperschaftsstatus gegenüber dem Standesamt oder Amtsgericht, mit Wirkung für die Kirchensteuerpflicht.
So gehen Sie vor
- 1
Termin beim Standesamt oder Amtsgericht vereinbaren
Je nach Bundesland ist eine andere Stelle zuständig.
- 2
Austrittserklärung persönlich abgeben
Gegen Vorlage des Personalausweises und Zahlung einer Gebühr.
- 3
Bescheinigung über den Austritt erhalten
Wirksamkeit meist mit Ablauf des folgenden Monats, relevant für die Lohnsteuer.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 1 Wochen
Offiziell: max. ca. 2 Wochen
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Persönliches Erscheinen vergessen (Austritt ist nicht per Brief möglich)
- • Gebühr nicht mitgebracht
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Mitglieder einer Kirche oder Religionsgemeinschaft, die ihre Mitgliedschaft beenden möchten.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 1 Wochen
Erfolgsquote
ca. 99.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Persönliches Erscheinen vergessen (Austritt ist nicht per Brief möglich)
- •Gebühr nicht mitgebracht
Häufige Ablehnungsgründe
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.