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Personenstand

Kirchenaustritt erklären

Erklärung des Austritts aus einer Religionsgemeinschaft mit Körperschaftsstatus gegenüber dem Standesamt oder Amtsgericht, mit Wirkung für die Kirchensteuerpflicht.

Bearbeitung: ca. 1 Wochen
Erfolgsquote: 99.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Termin beim Standesamt oder Amtsgericht vereinbaren

    Je nach Bundesland ist eine andere Stelle zuständig.

  2. 2

    Austrittserklärung persönlich abgeben

    Gegen Vorlage des Personalausweises und Zahlung einer Gebühr.

  3. 3

    Bescheinigung über den Austritt erhalten

    Wirksamkeit meist mit Ablauf des folgenden Monats, relevant für die Lohnsteuer.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 1 Wochen

Offiziell: max. ca. 2 Wochen

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • Persönliches Erscheinen vergessen (Austritt ist nicht per Brief möglich)
  • Gebühr nicht mitgebracht

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Mitglieder einer Kirche oder Religionsgemeinschaft, die ihre Mitgliedschaft beenden möchten.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 1 Wochen

Erfolgsquote

ca. 99.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Persönliches Erscheinen vergessen (Austritt ist nicht per Brief möglich)
  • Gebühr nicht mitgebracht

Häufige Ablehnungsgründe

    Alternativen

    • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
    • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

    Bei Ablehnung

    Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.

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