Kleinen Waffenschein beantragen
Der kleine Waffenschein erlaubt das Führen von PTB-geprüften Gas- und Schreckschusspistolen in der Öffentlichkeit (§ 10 Abs. 4 WaffG).
So gehen Sie vor
- 1
Antrag beim Ordnungsamt stellen
Formular ausfüllen und persönlich abgeben.
- 2
Zuverlässigkeitsprüfung
Behörde fordert Bundeszentralregister-Auszug an.
Benötigte Unterlagen
- PersonalausweisPflicht
- Biometrisches LichtbildPflichtOft vergessen
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 3 Wochen
Offiziell: max. ca. 2 Wochen
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • PTB-Zulassung der Waffe nicht vorhanden
- • Mindestalter nicht beachtet
Häufige Ablehnungsgründe
- • Vorstrafen oder mangelnde Zuverlässigkeit
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Personen ab 18 Jahren ohne Vorstrafen, die Gas-/Schreckschusswaffen in der Öffentlichkeit tragen möchten.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 3 Wochen
Erfolgsquote
ca. 85.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •PTB-Zulassung der Waffe nicht vorhanden
- •Mindestalter nicht beachtet
Häufige Ablehnungsgründe
- •Vorstrafen oder mangelnde Zuverlässigkeit
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Fragen & Antworten
Darf ich mit dem kleinen Waffenschein scharfe Munition führen?▼
Nein, er gilt nur für Schreckschusspistolen mit PTB-Zulassung.