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Sicherheit & Ordnung

Kleinen Waffenschein beantragen

Der kleine Waffenschein erlaubt das Führen von PTB-geprüften Gas- und Schreckschusspistolen in der Öffentlichkeit (§ 10 Abs. 4 WaffG).

Bearbeitung: ca. 3 Wochen
Erfolgsquote: 85.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Antrag beim Ordnungsamt stellen

    Formular ausfüllen und persönlich abgeben.

  2. 2

    Zuverlässigkeitsprüfung

    Behörde fordert Bundeszentralregister-Auszug an.

Benötigte Unterlagen

  • PersonalausweisPflicht
  • Biometrisches LichtbildPflichtOft vergessen

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 3 Wochen

Offiziell: max. ca. 2 Wochen

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • PTB-Zulassung der Waffe nicht vorhanden
  • Mindestalter nicht beachtet

Häufige Ablehnungsgründe

  • Vorstrafen oder mangelnde Zuverlässigkeit

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Personen ab 18 Jahren ohne Vorstrafen, die Gas-/Schreckschusswaffen in der Öffentlichkeit tragen möchten.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 3 Wochen

Erfolgsquote

ca. 85.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • PTB-Zulassung der Waffe nicht vorhanden
  • Mindestalter nicht beachtet

Häufige Ablehnungsgründe

  • Vorstrafen oder mangelnde Zuverlässigkeit

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

Fragen & Antworten

Darf ich mit dem kleinen Waffenschein scharfe Munition führen?

Nein, er gilt nur für Schreckschusspistolen mit PTB-Zulassung.

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