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Sonstiges

Kandidatur zur Kommunalwahl einreichen

Einreichung eines Wahlvorschlags (Einzelbewerbung oder Listenwahlvorschlag) für die Kommunalwahl beim Wahlamt.

Bearbeitung: ca. 2 Wochen
Erfolgsquote: 85.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Wahlvorschlag vorbereiten

    Mit Zustimmungserklärungen der Bewerber und ggf. Unterstützungsunterschriften.

  2. 2

    Einreichung beim Wahlamt

    Innerhalb der gesetzlichen Frist vor dem Wahltag.

  3. 3

    Zulassung durch den Wahlausschuss

    Prüfung der formalen und rechtlichen Voraussetzungen.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 2 Wochen

Offiziell: max. ca. 2 Wochen

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • Formvorschriften für Wahlvorschläge nicht beachtet (Reihenfolge, Zustimmungserklärungen)
  • Unterstützungsunterschriften nicht fristgerecht gesammelt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Erforderliche Unterstützungsunterschriften nicht erreicht
  • Einreichungsfrist versäumt

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Wahlberechtigte Personen und Parteien/Wählervereinigungen, die zur Kommunalwahl antreten möchten.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 2 Wochen

Erfolgsquote

ca. 85.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Formvorschriften für Wahlvorschläge nicht beachtet (Reihenfolge, Zustimmungserklärungen)
  • Unterstützungsunterschriften nicht fristgerecht gesammelt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Erforderliche Unterstützungsunterschriften nicht erreicht
  • Einreichungsfrist versäumt

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 7 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

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