Kandidatur zur Kommunalwahl einreichen
Einreichung eines Wahlvorschlags (Einzelbewerbung oder Listenwahlvorschlag) für die Kommunalwahl beim Wahlamt.
So gehen Sie vor
- 1
Wahlvorschlag vorbereiten
Mit Zustimmungserklärungen der Bewerber und ggf. Unterstützungsunterschriften.
- 2
Einreichung beim Wahlamt
Innerhalb der gesetzlichen Frist vor dem Wahltag.
- 3
Zulassung durch den Wahlausschuss
Prüfung der formalen und rechtlichen Voraussetzungen.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 2 Wochen
Offiziell: max. ca. 2 Wochen
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Formvorschriften für Wahlvorschläge nicht beachtet (Reihenfolge, Zustimmungserklärungen)
- • Unterstützungsunterschriften nicht fristgerecht gesammelt
Häufige Ablehnungsgründe
- • Erforderliche Unterstützungsunterschriften nicht erreicht
- • Einreichungsfrist versäumt
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Wahlberechtigte Personen und Parteien/Wählervereinigungen, die zur Kommunalwahl antreten möchten.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 2 Wochen
Erfolgsquote
ca. 85.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Formvorschriften für Wahlvorschläge nicht beachtet (Reihenfolge, Zustimmungserklärungen)
- •Unterstützungsunterschriften nicht fristgerecht gesammelt
Häufige Ablehnungsgründe
- •Erforderliche Unterstützungsunterschriften nicht erreicht
- •Einreichungsfrist versäumt
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 7 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.