Kündigungsschutzklage einreichen
Klage gegen eine arbeitgeberseitige Kündigung beim Arbeitsgericht – muss innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung erhoben werden.
So gehen Sie vor
- 1
Klagefrist prüfen
Datum des Zugangs der Kündigung feststellen; 3-Wochen-Frist beginnt am Folgetag.
- 2
Klage einreichen
Schriftlich beim Arbeitsgericht oder mündlich zu Protokoll der Rechtsantragstelle; Anwalt empfohlen.
- 3
Güteverhandlung abwarten
Gericht terminiert innerhalb von 2 Wochen eine Güteverhandlung.
Benötigte Unterlagen
- KündigungsschreibenPflicht
- ArbeitsvertragPflicht
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 3 Monate
Offiziell: max. ca. 2 Wochen
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • 3-Wochen-Klagefrist versäumt
- • Zuständiges Arbeitsgericht falsch gewählt
Häufige Ablehnungsgründe
- • Klage nach Ablauf der 3-Wochen-Frist eingereicht
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Arbeitnehmer, die eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung erhalten haben und das Arbeitsverhältnis fortsetzen oder eine Abfindung erstreiten möchten.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 3 Monate
Erfolgsquote
ca. 62.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •3-Wochen-Klagefrist versäumt
- •Zuständiges Arbeitsgericht falsch gewählt
Häufige Ablehnungsgründe
- •Klage nach Ablauf der 3-Wochen-Frist eingereicht
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.
Verwandte Leistungen
Fragen & Antworten
Brauche ich einen Anwalt?▼
In erster Instanz nicht, aber dringend empfohlen.
Was kostet die Klage?▼
Gerichtsgebühren richten sich nach dem Bruttomonatsgehalt (Streitwert).