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Arbeit & Beruf

Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit anzeigen

Arbeitgeber müssen geplante Kurzarbeit vor Einführung bei der zuständigen Agentur für Arbeit anzeigen. Anzeige bis spätestens letzter Tag des Monats, in dem KA beginnt.

Bearbeitung: ca. 1 Wochen
Online-Antrag möglichErfolgsquote: 88.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Betriebliche Vereinbarung zur Kurzarbeit treffen

    Einverständnis der Beschäftigten oder Betriebsvereinbarung.

  2. 2

    Anzeige online einreichen

    Über den Online-Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit.

  3. 3

    Monatliche KUG-Anträge stellen

    Kurzarbeitergeld für jeden Abrechnungsmonat separat beantragen.

Benötigte Unterlagen

  • Betriebsvereinbarung oder ZustimmungserklärungenPflicht
  • Lohnliste des betroffenen Monats

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 1 Wochen

Offiziell: max. ca. 1 Wochen

Online-Antrag

Online möglich – beim zuständigen Amt

Häufige Fehler

  • Anzeige nach Beginn der Kurzarbeit
  • Betriebsrat nicht beteiligt (sofern vorhanden)

Häufige Ablehnungsgründe

  • Anzeige nach Beginn der Kurzarbeit eingegangen
  • Betriebliche Vereinbarung fehlt

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Arbeitgeber, die bei einem vorübergehenden erheblichen Arbeitsausfall Kurzarbeit einführen möchten.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 1 Wochen

Erfolgsquote

ca. 88.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Anzeige nach Beginn der Kurzarbeit
  • Betriebsrat nicht beteiligt (sofern vorhanden)

Häufige Ablehnungsgründe

  • Anzeige nach Beginn der Kurzarbeit eingegangen
  • Betriebliche Vereinbarung fehlt

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.

Fragen & Antworten

Wann muss die Anzeige spätestens eingehen?

Spätestens am letzten Tag des Monats, in dem die Kurzarbeit beginnt.

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