Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit anzeigen
Arbeitgeber müssen geplante Kurzarbeit vor Einführung bei der zuständigen Agentur für Arbeit anzeigen. Anzeige bis spätestens letzter Tag des Monats, in dem KA beginnt.
So gehen Sie vor
- 1
Betriebliche Vereinbarung zur Kurzarbeit treffen
Einverständnis der Beschäftigten oder Betriebsvereinbarung.
- 2
Anzeige online einreichen
Über den Online-Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit.
- 3
Monatliche KUG-Anträge stellen
Kurzarbeitergeld für jeden Abrechnungsmonat separat beantragen.
Benötigte Unterlagen
- Betriebsvereinbarung oder ZustimmungserklärungenPflicht
- Lohnliste des betroffenen Monats
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 1 Wochen
Offiziell: max. ca. 1 Wochen
Online-Antrag
Online möglich – beim zuständigen Amt
Häufige Fehler
- • Anzeige nach Beginn der Kurzarbeit
- • Betriebsrat nicht beteiligt (sofern vorhanden)
Häufige Ablehnungsgründe
- • Anzeige nach Beginn der Kurzarbeit eingegangen
- • Betriebliche Vereinbarung fehlt
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Arbeitgeber, die bei einem vorübergehenden erheblichen Arbeitsausfall Kurzarbeit einführen möchten.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 1 Wochen
Erfolgsquote
ca. 88.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Anzeige nach Beginn der Kurzarbeit
- •Betriebsrat nicht beteiligt (sofern vorhanden)
Häufige Ablehnungsgründe
- •Anzeige nach Beginn der Kurzarbeit eingegangen
- •Betriebliche Vereinbarung fehlt
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.
Fragen & Antworten
Wann muss die Anzeige spätestens eingehen?▼
Spätestens am letzten Tag des Monats, in dem die Kurzarbeit beginnt.