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Verkehr

Kurzzeitkennzeichen beantragen

Befristetes Kennzeichen (5 Tage) für den einmaligen Überführungs- oder Probefahrtzweck ohne reguläre Zulassung.

Bearbeitung: 1 Tag
Erfolgsquote: 99.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Kurzzeitkennzeichen bei der Kfz-Zulassungsstelle beantragen

    Mit Personalausweis, Fahrzeugdaten und eVB-Nummer (Tagesversicherung).

  2. 2

    Kennzeichen für max. 5 Tage nutzen

    Nur für Überführungs-, Probe- und Prüfungsfahrten.

  3. 3

    Kennzeichen nach Ablauf zurückgeben oder vernichten

    Verlängerung ist nicht möglich.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

1 Tag

Offiziell: max. 1 Tag

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • Kurzzeitkennzeichen nach Ablauf weiter benutzt (Bußgeld)
  • Versicherungsschutz nicht für alle Fahrtzwecke

Häufige Ablehnungsgründe

  • Fahrzeug hat keine gültige Hauptuntersuchung (Ausnahmen möglich)

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Fahrzeugkäufer und Händler, die ein Fahrzeug einmalig überführen oder für eine Prüf-/Abnahmefahrt bewegen müssen.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. 1 Tag

Erfolgsquote

ca. 99.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Kurzzeitkennzeichen nach Ablauf weiter benutzt (Bußgeld)
  • Versicherungsschutz nicht für alle Fahrtzwecke

Häufige Ablehnungsgründe

  • Fahrzeug hat keine gültige Hauptuntersuchung (Ausnahmen möglich)

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.

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