Kurzzeitkennzeichen beantragen
Befristetes Kennzeichen (5 Tage) für den einmaligen Überführungs- oder Probefahrtzweck ohne reguläre Zulassung.
So gehen Sie vor
- 1
Kurzzeitkennzeichen bei der Kfz-Zulassungsstelle beantragen
Mit Personalausweis, Fahrzeugdaten und eVB-Nummer (Tagesversicherung).
- 2
Kennzeichen für max. 5 Tage nutzen
Nur für Überführungs-, Probe- und Prüfungsfahrten.
- 3
Kennzeichen nach Ablauf zurückgeben oder vernichten
Verlängerung ist nicht möglich.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
1 Tag
Offiziell: max. 1 Tag
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Kurzzeitkennzeichen nach Ablauf weiter benutzt (Bußgeld)
- • Versicherungsschutz nicht für alle Fahrtzwecke
Häufige Ablehnungsgründe
- • Fahrzeug hat keine gültige Hauptuntersuchung (Ausnahmen möglich)
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Fahrzeugkäufer und Händler, die ein Fahrzeug einmalig überführen oder für eine Prüf-/Abnahmefahrt bewegen müssen.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 1 Tag
Erfolgsquote
ca. 99.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Kurzzeitkennzeichen nach Ablauf weiter benutzt (Bußgeld)
- •Versicherungsschutz nicht für alle Fahrtzwecke
Häufige Ablehnungsgründe
- •Fahrzeug hat keine gültige Hauptuntersuchung (Ausnahmen möglich)
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.