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Pflege

Kurzzeitpflege beantragen

Vorübergehende vollstationäre Pflege, z. B. nach Krankenhausaufenthalt oder zur Entlastung pflegender Angehöriger.

Bearbeitung: ca. 1 Wochen
Online-Antrag möglichErfolgsquote: 85.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Einrichtung mit freiem Platz finden

    Zugelassene Kurzzeitpflege-Einrichtung kontaktieren.

  2. 2

    Antrag bei der Pflegekasse stellen

    Möglichst vor Beginn des Aufenthalts.

  3. 3

    Kostenübernahme erhalten

    Bis zu 1.774 € pro Jahr (2024), kombinierbar mit Verhinderungspflege-Budget.

Benötigte Unterlagen

  • Pflegegrad-BescheidPflicht

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 1 Wochen

Offiziell: max. ca. 2 Wochen

Online-Antrag

Online möglich – beim zuständigen Amt

Häufige Fehler

  • Kombination mit Verhinderungspflege-Budget nicht genutzt
  • Antrag erst nach Aufnahme in die Einrichtung gestellt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Kein anerkannter Pflegegrad
  • Budget für das Kalenderjahr bereits ausgeschöpft

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 für bis zu 8 Wochen pro Kalenderjahr.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 1 Wochen

Erfolgsquote

ca. 85.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Kombination mit Verhinderungspflege-Budget nicht genutzt
  • Antrag erst nach Aufnahme in die Einrichtung gestellt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Kein anerkannter Pflegegrad
  • Budget für das Kalenderjahr bereits ausgeschöpft

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

Verwandte Leistungen

Fragen & Antworten

Wie lange kann Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden?

Bis zu 8 Wochen pro Kalenderjahr, das Budget kann mit der Verhinderungspflege kombiniert werden.

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