Kurzzeitpflege beantragen
Vorübergehende vollstationäre Pflege, z. B. nach Krankenhausaufenthalt oder zur Entlastung pflegender Angehöriger.
So gehen Sie vor
- 1
Einrichtung mit freiem Platz finden
Zugelassene Kurzzeitpflege-Einrichtung kontaktieren.
- 2
Antrag bei der Pflegekasse stellen
Möglichst vor Beginn des Aufenthalts.
- 3
Kostenübernahme erhalten
Bis zu 1.774 € pro Jahr (2024), kombinierbar mit Verhinderungspflege-Budget.
Benötigte Unterlagen
- Pflegegrad-BescheidPflicht
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 1 Wochen
Offiziell: max. ca. 2 Wochen
Online-Antrag
Online möglich – beim zuständigen Amt
Häufige Fehler
- • Kombination mit Verhinderungspflege-Budget nicht genutzt
- • Antrag erst nach Aufnahme in die Einrichtung gestellt
Häufige Ablehnungsgründe
- • Kein anerkannter Pflegegrad
- • Budget für das Kalenderjahr bereits ausgeschöpft
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 für bis zu 8 Wochen pro Kalenderjahr.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 1 Wochen
Erfolgsquote
ca. 85.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Kombination mit Verhinderungspflege-Budget nicht genutzt
- •Antrag erst nach Aufnahme in die Einrichtung gestellt
Häufige Ablehnungsgründe
- •Kein anerkannter Pflegegrad
- •Budget für das Kalenderjahr bereits ausgeschöpft
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Verwandte Leistungen
Fragen & Antworten
Wie lange kann Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden?▼
Bis zu 8 Wochen pro Kalenderjahr, das Budget kann mit der Verhinderungspflege kombiniert werden.