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Pflege

Kurzzeitpflege beantragen

Vorübergehende stationäre Pflege in einem Pflegeheim, z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei Ausfall der Pflegeperson.

Bearbeitung: 3 Tage
Erfolgsquote: 92.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Kurzzeitpflegeplatz in zugelassener Einrichtung suchen

    Direkt mit dem Pflegeheim, nicht über die Pflegekasse.

  2. 2

    Antrag bei der Pflegekasse stellen

    Formlos oder mit dem Formular der Pflegekasse, Pflegegeldausweis mitschicken.

  3. 3

    Erstattung der Kosten

    Pflegekasse übernimmt bis zu 1.774 € je Kalenderjahr (ggf. erhöht durch Verhinderungspflegebudget).

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

3 Tage

Offiziell: max. ca. 1 Wochen

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • Noch nicht genutztes Verhinderungspflegebudget nicht auf Kurzzeitpflege übertragen
  • Frühzeitige Planung des Heimplatzes unterlassen

Häufige Ablehnungsgründe

  • Pflegegrad unter 2
  • Kostenrahmen überschritten (max. 1.774 € je Kalenderjahr)

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 für bis zu 8 Wochen pro Kalenderjahr.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. 3 Tage

Erfolgsquote

ca. 92.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Noch nicht genutztes Verhinderungspflegebudget nicht auf Kurzzeitpflege übertragen
  • Frühzeitige Planung des Heimplatzes unterlassen

Häufige Ablehnungsgründe

  • Pflegegrad unter 2
  • Kostenrahmen überschritten (max. 1.774 € je Kalenderjahr)

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

Verwandte Leistungen

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