Kurzzeitpflege beantragen
Vorübergehende stationäre Pflege in einem Pflegeheim, z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei Ausfall der Pflegeperson.
So gehen Sie vor
- 1
Kurzzeitpflegeplatz in zugelassener Einrichtung suchen
Direkt mit dem Pflegeheim, nicht über die Pflegekasse.
- 2
Antrag bei der Pflegekasse stellen
Formlos oder mit dem Formular der Pflegekasse, Pflegegeldausweis mitschicken.
- 3
Erstattung der Kosten
Pflegekasse übernimmt bis zu 1.774 € je Kalenderjahr (ggf. erhöht durch Verhinderungspflegebudget).
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
3 Tage
Offiziell: max. ca. 1 Wochen
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Noch nicht genutztes Verhinderungspflegebudget nicht auf Kurzzeitpflege übertragen
- • Frühzeitige Planung des Heimplatzes unterlassen
Häufige Ablehnungsgründe
- • Pflegegrad unter 2
- • Kostenrahmen überschritten (max. 1.774 € je Kalenderjahr)
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 für bis zu 8 Wochen pro Kalenderjahr.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 3 Tage
Erfolgsquote
ca. 92.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Noch nicht genutztes Verhinderungspflegebudget nicht auf Kurzzeitpflege übertragen
- •Frühzeitige Planung des Heimplatzes unterlassen
Häufige Ablehnungsgründe
- •Pflegegrad unter 2
- •Kostenrahmen überschritten (max. 1.774 € je Kalenderjahr)
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.