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Gewerbe & Selbständigkeit

Ausnahme von Ladenöffnungszeiten beantragen

Genehmigung für Verkaufsveranstaltungen außerhalb der regulären Ladenöffnungszeiten (z. B. verkaufsoffene Sonntage, Nachtverkauf).

Bearbeitung: ca. 2 Wochen
Erfolgsquote: 65.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Antrag beim Ordnungsamt stellen

    Mit Angabe des Anlasses, Datum und geplanter Öffnungszeit.

  2. 2

    Prüfung durch das Ordnungsamt

    Einhaltung der Ladenschlussgesetze des jeweiligen Bundeslandes.

  3. 3

    Genehmigungsbescheid

    Mit Auflagen zu Öffnungszeit und zulässigen Bereichen.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 2 Wochen

Offiziell: max. ca. 3 Wochen

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • Antrag zu kurzfristig gestellt
  • Keine Angabe des sachlichen Anlasses

Häufige Ablehnungsgründe

  • Kein konkreter Anlass für Sonntagsöffnung (Markt, Stadtfest)
  • Erlaubte Anzahl verkaufsoffener Sonntage bereits ausgeschöpft

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Einzelhändler und Veranstalter, die besondere Öffnungszeiten beantragen möchten.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 2 Wochen

Erfolgsquote

ca. 65.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Antrag zu kurzfristig gestellt
  • Keine Angabe des sachlichen Anlasses

Häufige Ablehnungsgründe

  • Kein konkreter Anlass für Sonntagsöffnung (Markt, Stadtfest)
  • Erlaubte Anzahl verkaufsoffener Sonntage bereits ausgeschöpft

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

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