Ausnahme von Ladenöffnungszeiten beantragen
Genehmigung für Verkaufsveranstaltungen außerhalb der regulären Ladenöffnungszeiten (z. B. verkaufsoffene Sonntage, Nachtverkauf).
So gehen Sie vor
- 1
Antrag beim Ordnungsamt stellen
Mit Angabe des Anlasses, Datum und geplanter Öffnungszeit.
- 2
Prüfung durch das Ordnungsamt
Einhaltung der Ladenschlussgesetze des jeweiligen Bundeslandes.
- 3
Genehmigungsbescheid
Mit Auflagen zu Öffnungszeit und zulässigen Bereichen.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 2 Wochen
Offiziell: max. ca. 3 Wochen
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Antrag zu kurzfristig gestellt
- • Keine Angabe des sachlichen Anlasses
Häufige Ablehnungsgründe
- • Kein konkreter Anlass für Sonntagsöffnung (Markt, Stadtfest)
- • Erlaubte Anzahl verkaufsoffener Sonntage bereits ausgeschöpft
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Einzelhändler und Veranstalter, die besondere Öffnungszeiten beantragen möchten.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 2 Wochen
Erfolgsquote
ca. 65.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Antrag zu kurzfristig gestellt
- •Keine Angabe des sachlichen Anlasses
Häufige Ablehnungsgründe
- •Kein konkreter Anlass für Sonntagsöffnung (Markt, Stadtfest)
- •Erlaubte Anzahl verkaufsoffener Sonntage bereits ausgeschöpft
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.