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Sonstiges

Lärm-Beschwerde erstatten

Beschwerde über anhaltende Lärmbelästigung (Nachbarn, Gewerbe, Baustellen) beim Ordnungsamt.

Bearbeitung: ca. 1 Wochen
Online-Antrag möglichErfolgsquote: 65.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Beschwerde beim Ordnungsamt erstatten

    Schriftlich oder online mit konkreten Angaben (Adresse, Zeiten, Art des Lärms).

  2. 2

    Messungen durch das Ordnungsamt

    Behörde kann Lärmmessungen vor Ort durchführen.

  3. 3

    Ordnungswidrigkeitsverfahren oder Verwaltungsmaßnahme

    Bei Verstößen: Bußgeld oder Untersagung der Lärmquelle.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 1 Wochen

Offiziell: max. ca. 2 Wochen

Online-Antrag

Online möglich – beim zuständigen Amt

Häufige Fehler

  • Beschwerde ohne Lärmprotokoll mit Datum und Uhrzeit eingereicht
  • Lärm nicht ausreichend dokumentiert (Messungen hilfreich)

Häufige Ablehnungsgründe

  • Lärmpegel im zulässigen Bereich
  • Einzelereignis, keine Wiederholung

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Bürger, die durch anhaltende Lärmbelästigung gestört werden und eine behördliche Überprüfung wünschen.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 1 Wochen

Erfolgsquote

ca. 65.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Beschwerde ohne Lärmprotokoll mit Datum und Uhrzeit eingereicht
  • Lärm nicht ausreichend dokumentiert (Messungen hilfreich)

Häufige Ablehnungsgründe

  • Lärmpegel im zulässigen Bereich
  • Einzelereignis, keine Wiederholung

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.

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