Lärm-Beschwerde erstatten
Beschwerde über anhaltende Lärmbelästigung (Nachbarn, Gewerbe, Baustellen) beim Ordnungsamt.
So gehen Sie vor
- 1
Beschwerde beim Ordnungsamt erstatten
Schriftlich oder online mit konkreten Angaben (Adresse, Zeiten, Art des Lärms).
- 2
Messungen durch das Ordnungsamt
Behörde kann Lärmmessungen vor Ort durchführen.
- 3
Ordnungswidrigkeitsverfahren oder Verwaltungsmaßnahme
Bei Verstößen: Bußgeld oder Untersagung der Lärmquelle.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 1 Wochen
Offiziell: max. ca. 2 Wochen
Online-Antrag
Online möglich – beim zuständigen Amt
Häufige Fehler
- • Beschwerde ohne Lärmprotokoll mit Datum und Uhrzeit eingereicht
- • Lärm nicht ausreichend dokumentiert (Messungen hilfreich)
Häufige Ablehnungsgründe
- • Lärmpegel im zulässigen Bereich
- • Einzelereignis, keine Wiederholung
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Bürger, die durch anhaltende Lärmbelästigung gestört werden und eine behördliche Überprüfung wünschen.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 1 Wochen
Erfolgsquote
ca. 65.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Beschwerde ohne Lärmprotokoll mit Datum und Uhrzeit eingereicht
- •Lärm nicht ausreichend dokumentiert (Messungen hilfreich)
Häufige Ablehnungsgründe
- •Lärmpegel im zulässigen Bereich
- •Einzelereignis, keine Wiederholung
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.