Landesförderprogramm für Unternehmen beantragen
Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen der Landesförderbank für Investitionen, Gründungen oder Innovationsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen.
So gehen Sie vor
- 1
Passendes Förderprogramm identifizieren
Über die Landesförderbank oder Wirtschaftsförderung der Kommune.
- 2
Antrag vor Vorhabenbeginn stellen
Mit Vorhabenbeschreibung, Kosten- und Finanzierungsplan.
- 3
Bewilligung und Verwendungsnachweis
Nach Abschluss des Vorhabens ist ein Verwendungsnachweis einzureichen.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 2 Monate
Offiziell: max. ca. 2 Monate
Online-Antrag
Online möglich – beim zuständigen Amt
Häufige Fehler
- • Antrag erst nach Beginn des Vorhabens gestellt (Förderschädlicher Maßnahmenbeginn)
- • Kumulierung mit anderen Förderungen nicht geprüft (Beihilferecht)
Häufige Ablehnungsgründe
- • Vorhaben bereits vor Antragstellung begonnen
- • Förderfähigkeit des Unternehmens nicht gegeben (z. B. Unternehmensgröße)
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Kleine und mittlere Unternehmen sowie Existenzgründer im jeweiligen Bundesland.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 2 Monate
Erfolgsquote
ca. 65.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Antrag erst nach Beginn des Vorhabens gestellt (Förderschädlicher Maßnahmenbeginn)
- •Kumulierung mit anderen Förderungen nicht geprüft (Beihilferecht)
Häufige Ablehnungsgründe
- •Vorhaben bereits vor Antragstellung begonnen
- •Förderfähigkeit des Unternehmens nicht gegeben (z. B. Unternehmensgröße)
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.