StaatsNavigator
Sozialleistungen

Lastenzuschuss beantragen

Zuschuss zu den monatlichen Belastungen für selbstgenutztes Wohneigentum (Pendant zum Wohngeld für Mieter).

Bearbeitung: ca. 1 Monate
Online-Antrag möglichErfolgsquote: 62.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Antrag beim Wohngeldamt stellen

    Mit Nachweisen zu Einkommen und monatlichen Belastungen (Zinsen, Tilgung, Nebenkosten).

  2. 2

    Prüfung der Belastungsberechnung

    Das Wohngeldamt prüft Einkommen und anrechenbare Belastungen.

  3. 3

    Bewilligungsbescheid

    Bewilligung in der Regel für 12 Monate, danach Weiterbewilligungsantrag erforderlich.

Benötigte Unterlagen

  • GrundbuchauszugPflichtOft vergessen

    Nachweis des Eigentums an der selbstgenutzten Immobilie.

  • DarlehensunterlagenPflicht

    Zinsbescheinigung der Bank zur Berechnung der anrechenbaren Belastung.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 1 Monate

Offiziell: max. ca. 1 Monate

Online-Antrag

Online möglich – beim zuständigen Amt

Häufige Fehler

  • Belastungsberechnung unvollständig (Zinsen, Tilgung, Bewirtschaftungskosten fehlen)
  • Grundbuchauszug nicht beigefügt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Einkommen übersteigt die Grenze
  • Bereits Bezug anderer Transferleistungen mit Wohnkostenanteil

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum mit geringem Einkommen.

Einkommensgrenze

Abhängig von Haushaltsgröße und Mietenstufe des Wohnorts.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 1 Monate

Erfolgsquote

ca. 62.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Belastungsberechnung unvollständig (Zinsen, Tilgung, Bewirtschaftungskosten fehlen)
  • Grundbuchauszug nicht beigefügt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Einkommen übersteigt die Grenze
  • Bereits Bezug anderer Transferleistungen mit Wohnkostenanteil

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

Verwandte Leistungen

Weiterlesen