Lastenzuschuss beantragen
Zuschuss zu den monatlichen Belastungen für selbstgenutztes Wohneigentum (Pendant zum Wohngeld für Mieter).
So gehen Sie vor
- 1
Antrag beim Wohngeldamt stellen
Mit Nachweisen zu Einkommen und monatlichen Belastungen (Zinsen, Tilgung, Nebenkosten).
- 2
Prüfung der Belastungsberechnung
Das Wohngeldamt prüft Einkommen und anrechenbare Belastungen.
- 3
Bewilligungsbescheid
Bewilligung in der Regel für 12 Monate, danach Weiterbewilligungsantrag erforderlich.
Benötigte Unterlagen
- GrundbuchauszugPflichtOft vergessen
Nachweis des Eigentums an der selbstgenutzten Immobilie.
- DarlehensunterlagenPflicht
Zinsbescheinigung der Bank zur Berechnung der anrechenbaren Belastung.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 1 Monate
Offiziell: max. ca. 1 Monate
Online-Antrag
Online möglich – beim zuständigen Amt
Häufige Fehler
- • Belastungsberechnung unvollständig (Zinsen, Tilgung, Bewirtschaftungskosten fehlen)
- • Grundbuchauszug nicht beigefügt
Häufige Ablehnungsgründe
- • Einkommen übersteigt die Grenze
- • Bereits Bezug anderer Transferleistungen mit Wohnkostenanteil
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum mit geringem Einkommen.
Einkommensgrenze
Abhängig von Haushaltsgröße und Mietenstufe des Wohnorts.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 1 Monate
Erfolgsquote
ca. 62.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Belastungsberechnung unvollständig (Zinsen, Tilgung, Bewirtschaftungskosten fehlen)
- •Grundbuchauszug nicht beigefügt
Häufige Ablehnungsgründe
- •Einkommen übersteigt die Grenze
- •Bereits Bezug anderer Transferleistungen mit Wohnkostenanteil
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.