Lautsprecherwerbung im öffentlichen Raum genehmigen lassen
Erlaubnis für Werbedurchsagen oder Beschallung mit mobilen Lautsprecheranlagen im öffentlichen Straßenraum.
So gehen Sie vor
- 1
Antrag beim Ordnungsamt stellen
Mit Route, Zeitraum, Uhrzeit und technischen Angaben zur Anlage.
- 2
Prüfung der Lärmbelastung
Ggf. Abstimmung mit dem Umweltamt.
- 3
Genehmigungsbescheid mit Auflagen
Festlegung von Höchstlautstärke, Zeiten und Route.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 1 Wochen
Offiziell: max. ca. 2 Wochen
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Keine Angabe des Schalldruckpegels
- • Route/Standort nicht genau beschrieben
Häufige Ablehnungsgründe
- • Lärm übersteigt zulässige Grenzwerte
- • Beeinträchtigung von Anwohnern oder Krankenhäusern
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Unternehmen oder Veranstalter, die im öffentlichen Raum mit Lautsprechern werben möchten.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 1 Wochen
Erfolgsquote
ca. 75.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Keine Angabe des Schalldruckpegels
- •Route/Standort nicht genau beschrieben
Häufige Ablehnungsgründe
- •Lärm übersteigt zulässige Grenzwerte
- •Beeinträchtigung von Anwohnern oder Krankenhäusern
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.