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Gewerbe & Selbständigkeit

Lautsprecherwerbung im öffentlichen Raum genehmigen lassen

Erlaubnis für Werbedurchsagen oder Beschallung mit mobilen Lautsprecheranlagen im öffentlichen Straßenraum.

Bearbeitung: ca. 1 Wochen
Erfolgsquote: 75.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Antrag beim Ordnungsamt stellen

    Mit Route, Zeitraum, Uhrzeit und technischen Angaben zur Anlage.

  2. 2

    Prüfung der Lärmbelastung

    Ggf. Abstimmung mit dem Umweltamt.

  3. 3

    Genehmigungsbescheid mit Auflagen

    Festlegung von Höchstlautstärke, Zeiten und Route.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 1 Wochen

Offiziell: max. ca. 2 Wochen

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • Keine Angabe des Schalldruckpegels
  • Route/Standort nicht genau beschrieben

Häufige Ablehnungsgründe

  • Lärm übersteigt zulässige Grenzwerte
  • Beeinträchtigung von Anwohnern oder Krankenhäusern

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Unternehmen oder Veranstalter, die im öffentlichen Raum mit Lautsprechern werben möchten.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 1 Wochen

Erfolgsquote

ca. 75.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Keine Angabe des Schalldruckpegels
  • Route/Standort nicht genau beschrieben

Häufige Ablehnungsgründe

  • Lärm übersteigt zulässige Grenzwerte
  • Beeinträchtigung von Anwohnern oder Krankenhäusern

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

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