Lebensmittelbetrieb anmelden
Pflichtmeldung eines Lebensmittelunternehmens (Restaurant, Bäckerei, Cateringbetrieb) bei der zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde nach EU-Verordnung.
So gehen Sie vor
- 1
Betrieb bei der Lebensmittelüberwachung anmelden
Schriftlich oder online vor Betriebsaufnahme.
- 2
Registrierungsbestätigung erhalten
Behörde registriert den Betrieb und plant Erstbegehung.
- 3
Hygienekonzept bereithalten
HACCP-Konzept muss vorhanden und dokumentiert sein.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
5 Tage
Offiziell: max. ca. 1 Wochen
Online-Antrag
Online möglich – beim zuständigen Amt
Häufige Fehler
- • Anmeldung vergessen (Bußgeld möglich)
- • Betriebsstätte und Tätigkeitsbeschreibung ungenau
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Alle Unternehmen, die Lebensmittel herstellen, verarbeiten, transportieren oder verkaufen.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 5 Tage
Erfolgsquote
ca. 99.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Anmeldung vergessen (Bußgeld möglich)
- •Betriebsstätte und Tätigkeitsbeschreibung ungenau
Häufige Ablehnungsgründe
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.
Fragen & Antworten
Gilt die Meldepflicht auch für Online-Lebensmittelhandel?▼
Ja, auch reine Online-Händler, die Lebensmittel versenden, müssen sich registrieren.