StaatsNavigator
Gewerbe & Selbständigkeit

Lebensmittelbetrieb anmelden

Pflichtmeldung eines Lebensmittelunternehmens (Restaurant, Bäckerei, Cateringbetrieb) bei der zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde nach EU-Verordnung.

Bearbeitung: 5 Tage
Online-Antrag möglichErfolgsquote: 99.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Betrieb bei der Lebensmittelüberwachung anmelden

    Schriftlich oder online vor Betriebsaufnahme.

  2. 2

    Registrierungsbestätigung erhalten

    Behörde registriert den Betrieb und plant Erstbegehung.

  3. 3

    Hygienekonzept bereithalten

    HACCP-Konzept muss vorhanden und dokumentiert sein.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

5 Tage

Offiziell: max. ca. 1 Wochen

Online-Antrag

Online möglich – beim zuständigen Amt

Häufige Fehler

  • Anmeldung vergessen (Bußgeld möglich)
  • Betriebsstätte und Tätigkeitsbeschreibung ungenau

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Alle Unternehmen, die Lebensmittel herstellen, verarbeiten, transportieren oder verkaufen.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. 5 Tage

Erfolgsquote

ca. 99.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Anmeldung vergessen (Bußgeld möglich)
  • Betriebsstätte und Tätigkeitsbeschreibung ungenau

Häufige Ablehnungsgründe

    Alternativen

    • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
    • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

    Bei Ablehnung

    Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.

    Fragen & Antworten

    Gilt die Meldepflicht auch für Online-Lebensmittelhandel?

    Ja, auch reine Online-Händler, die Lebensmittel versenden, müssen sich registrieren.

    Weiterlesen