Lebensmittelbetrieb anmelden
Anzeige eines Lebensmittelbetriebs (z. B. Gastronomie, Imbiss, Catering) bei der Lebensmittelüberwachung vor Betriebsbeginn.
So gehen Sie vor
- 1
Anzeige bei der Lebensmittelüberwachung
Spätestens bei Aufnahme der Tätigkeit, parallel zur Gewerbeanmeldung.
- 2
Erstkontrolle vor Ort
Prüfung von Hygiene, Räumen und Eigenkontrollkonzept (HACCP).
- 3
Laufender Betrieb
Regelmäßige risikoorientierte Kontrollen je nach Betriebsart.
Benötigte Unterlagen
- HACCP-EigenkontrollkonzeptPflichtOft vergessen
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 2 Wochen
Offiziell: max. ca. 2 Wochen
Online-Antrag
Online möglich – beim zuständigen Amt
Häufige Fehler
- • Anmeldung erst nach Betriebseröffnung
- • HACCP-Konzept fehlt bei Erstkontrolle
Häufige Ablehnungsgründe
- • Betriebsräume erfüllen Hygieneanforderungen nicht
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Gewerbetreibende, die Lebensmittel herstellen, verarbeiten oder in Verkehr bringen.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 2 Wochen
Erfolgsquote
ca. 95.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Anmeldung erst nach Betriebseröffnung
- •HACCP-Konzept fehlt bei Erstkontrolle
Häufige Ablehnungsgründe
- •Betriebsräume erfüllen Hygieneanforderungen nicht
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.