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Gewerbe & Selbständigkeit

Lebensmittelbetrieb anmelden

Anzeige eines Lebensmittelbetriebs (z. B. Gastronomie, Imbiss, Catering) bei der Lebensmittelüberwachung vor Betriebsbeginn.

Bearbeitung: ca. 2 Wochen
Online-Antrag möglichErfolgsquote: 95.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Anzeige bei der Lebensmittelüberwachung

    Spätestens bei Aufnahme der Tätigkeit, parallel zur Gewerbeanmeldung.

  2. 2

    Erstkontrolle vor Ort

    Prüfung von Hygiene, Räumen und Eigenkontrollkonzept (HACCP).

  3. 3

    Laufender Betrieb

    Regelmäßige risikoorientierte Kontrollen je nach Betriebsart.

Benötigte Unterlagen

  • HACCP-EigenkontrollkonzeptPflichtOft vergessen

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 2 Wochen

Offiziell: max. ca. 2 Wochen

Online-Antrag

Online möglich – beim zuständigen Amt

Häufige Fehler

  • Anmeldung erst nach Betriebseröffnung
  • HACCP-Konzept fehlt bei Erstkontrolle

Häufige Ablehnungsgründe

  • Betriebsräume erfüllen Hygieneanforderungen nicht

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Gewerbetreibende, die Lebensmittel herstellen, verarbeiten oder in Verkehr bringen.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 2 Wochen

Erfolgsquote

ca. 95.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Anmeldung erst nach Betriebseröffnung
  • HACCP-Konzept fehlt bei Erstkontrolle

Häufige Ablehnungsgründe

  • Betriebsräume erfüllen Hygieneanforderungen nicht

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

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