Eingetragene Lebenspartnerschaft aufheben
Gerichtliches Verfahren zur Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, vergleichbar dem Scheidungsverfahren bei Ehen.
So gehen Sie vor
- 1
Trennungsjahr einhalten
Die Partner müssen seit mindestens einem Jahr getrennt leben.
- 2
Antrag beim Familiengericht stellen
Über einen Rechtsanwalt, da Anwaltszwang besteht.
- 3
Gerichtstermin und Beschluss
Das Gericht spricht die Aufhebung der Lebenspartnerschaft aus.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 9 Monate
Offiziell: max. ca. 12 Monate
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Antrag vor Ablauf des Trennungsjahres gestellt
- • Folgesachen (Versorgungsausgleich, Unterhalt) nicht mit beantragt
Häufige Ablehnungsgründe
- • Trennungsjahr nicht eingehalten (außer bei Härtefall)
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Personen, die eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen sind und diese beenden möchten.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 9 Monate
Erfolgsquote
ca. 95.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Antrag vor Ablauf des Trennungsjahres gestellt
- •Folgesachen (Versorgungsausgleich, Unterhalt) nicht mit beantragt
Häufige Ablehnungsgründe
- •Trennungsjahr nicht eingehalten (außer bei Härtefall)
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.