StaatsNavigator
Personenstand

Eingetragene Lebenspartnerschaft aufheben

Gerichtliches Verfahren zur Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, vergleichbar dem Scheidungsverfahren bei Ehen.

Bearbeitung: ca. 9 Monate
Erfolgsquote: 95.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Trennungsjahr einhalten

    Die Partner müssen seit mindestens einem Jahr getrennt leben.

  2. 2

    Antrag beim Familiengericht stellen

    Über einen Rechtsanwalt, da Anwaltszwang besteht.

  3. 3

    Gerichtstermin und Beschluss

    Das Gericht spricht die Aufhebung der Lebenspartnerschaft aus.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 9 Monate

Offiziell: max. ca. 12 Monate

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • Antrag vor Ablauf des Trennungsjahres gestellt
  • Folgesachen (Versorgungsausgleich, Unterhalt) nicht mit beantragt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Trennungsjahr nicht eingehalten (außer bei Härtefall)

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Personen, die eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen sind und diese beenden möchten.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 9 Monate

Erfolgsquote

ca. 95.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Antrag vor Ablauf des Trennungsjahres gestellt
  • Folgesachen (Versorgungsausgleich, Unterhalt) nicht mit beantragt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Trennungsjahr nicht eingehalten (außer bei Härtefall)

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.

Verwandte Leistungen

Weiterlesen